Der Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv hat vom Ergebnis der sgv-internen Konsultation Kenntnis genommen und seine Anträge an die Schweizerische Gewerbekammer (siehe Kasten) beraten. Der Vorstand steht grundsätzlich weiterhin hinter den bilateralen Beziehungen mit der EU, begrüsst die neuen EU-Verträge jedoch nicht vorbehaltlos. Eine allfällige Zustimmung ist an Bedingungen geknüpft, insbesondere an Sicherheiten für die demokratische Mitwirkung und Massnahmen zur Entlastung der KMU.
Der sgv-Vorstand anerkennt, dass die bestehenden Bilateralen I und II den Schweizer KMU zahlreiche Vorteile bringen, insbesondere die Marktteilnahme über die Binnenmarktabkommen sowie die Personenfreizügigkeit. Mit Blick auf das neue Vertragspaket bewertet der sgv das Stromabkommen positiv.
Kritik an institutionellen Regeln
Kritisch beurteilt werden jedoch die institutionellen Regeln des neuen Vertragspakets, zu welchem eine Zustimmung nur unter Bedingungen denkbar ist, weil sie die Bürokratie erhöhen, die Verwaltung stärken und die demokratischen Einflussmöglichkeiten des Schweizer Volks und der KMU schwächen.
Beim neuen Lebensmittelsicherheitsabkommen und beim Gesundheitsabkommen sind Nutzen, Dringlichkeit und Risiken nicht ausreichend belegt.
sgv-Präsident Fabio Regazzi sagt dazu: «Wir unterstützen die Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen grundsätzlich, aber jede neue Vereinbarung muss die demokratische Mitwirkung sichern und die Belastung unserer KMU begrenzen.» Nur so sei eine Zustimmung verantwortbar. «Der sgv-Vorstand empfiehlt daher ein obligatorisches Referendum, bei dem auch ein Ständemehr erforderlich ist, um die institutionellen Regeln und die teilweise Einschränkung der wirtschaftspolitischen Souveränität breit demokratisch abzustützen.»
Die Schweizerische Gewerbekammer wird die Vernehmlassungsantwort des sgv am 29. Oktober 2025 in Schaffhausen verabschieden.
Schweizerische Gewerbekammer hat 100 Mitglieder
Die Schweizerische Gewerbekammer, das Parlament des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv, besteht aus 100 Mitgliedern, wovon 60 aus den schweizerischen Berufsverbänden und 26 aus den kantonalen Gewerbeverbänden am Gewerbekongress gewählt und die übrigen Mitglieder vom Vorstand berufen werden. Die Kammer tagt normalerweise drei Mal pro Jahr und legt unter anderem die Politik des Verbands fest.