Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst, dass die Löhne von zusätzlichen Abgaben verschont bleiben. Gleichzeitig wirft der Vorschlag der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) neue Fragen zur nachhaltigen Finanzierung der AHV auf.
Die SGK-N schlägt vor, die 13. AHV-Rente vorübergehend über die Mehrwertsteuer zu finanzieren und die Obergrenze für Ehepaarrenten aufzuheben.
Für Ressortleiter Simon Schnyder ist klar: «Die 13. Rente muss im Rahmen einer umfassenden und strukturellen Reform der AHV finanziert werden. Eine isolierte und kurzfristige Finanzierung verschiebt die Probleme nur, anstatt sie zu lösen.»
Die Abschaffung der künftigen Rentendeckelung für verheiratete Paare ohne Kostenneutralität für die AHV ist inakzeptabel. Die Anhebung der Obergrenze von 150% auf 200% stellt eine massive Ausweitung der Leistungen dar, deren zusätzliche Finanzierung nicht gesichert ist. Die gleichzeitig abgeschafften Vorteile gleichen die neuen Ausgaben nicht aus. Ein solcher Entscheid erhöht die Belastungen der AHV zum Nachteil der KMU und der jüngeren Generationen.
In einem Umfeld, das von grosser wirtschaftlicher Unsicherheit und zunehmendem Druck auf die Margen der Unternehmen geprägt ist, schwächt die kontinuierliche Ausweitung der AHV-Leistungen die Wirtschaft zunehmend. KMU, die das Rückgrat unseres Wohlstands bilden, können keine neuen Belastungen tragen.
Der sgv fordert daher das Parlament auf, Verantwortung zu zeigen: Die finanzielle Tragbarkeit der AHV muss durch eine ausgewogene Reform gesichert werden, die sowohl der demografischen Entwicklung als auch den wirtschaftlichen Realitäten Rechnung trägt.