Die vom Bundesrat und von den Kantonen ergriffenen Massnahmen zur Bewältigung der Covid19-Pandemie haben zu einem enormen wirtschaftlichen Schaden geführt. Viele Unternehmen sind existentiell davon betroffen. Zur Linderung dieser Auswirkungen hat das Parlament die Härtefallregelung geschaffen. Mit der Ansetzung der Untergrenze auf 100'000 Franken vollzieht der Bundesrat eine Kehrtwende. Noch in der Vernehmlassung schlug er 50'000 Franken vor. Die Mehrheit der Teilnehmenden der Vernehmlassung wollten eine Grenze von 30'000 Franken. Die vom Bundesrat angesetzte Grenze für die Geltendmachung von Leistungen führt de facto zu einem Ausschluss von etwa 50 Prozent der Unternehmen vom Instrument – darunter sind überwiegend Mikrounternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden.
Der sgv verlangt eine schnelle und einfache Lösung, welche die Betroffenheit in den Mittelpunkt stellt. Dafür ist die Senkung der Grenze auf 30'000 Franken unerlässlich.