Finanzplatzgesetze: Weitere Abklärungen nötig | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

Finanzplatzgesetze: Weitere Abklärungen nötig

17.02.2016 | 14:30

In einer überstürzten Übung und im internationalen Alleingang will der Bundesrat der Schweiz eine neue Finanzplatzgesetzgebung geben. Dem setzt die Kommission WAK des Ständerates vorerst ein Ende. Sie verlangt zusätzliche Abklärungen und setzt auf differenzierte Regulierung anstatt unnötige Überregulierung. Zu den Gewinnern des Entscheides zählen Kundinnen und Kunden sowie Finanz-KMU. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist über den Entscheid der WAK-S erfreut.

Würden das Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg) und das Finanzinstitutsgesetz (Finig) gemäss Vorschlag Bundesrat umgesetzt, wäre das Debakel perfekt. Die Vorlagen schliessen kleinere Anlegerinnen und Anleger gänzlich von der Beratung aus. Sie verursachen jährlich 300 Millionen Franken Regulierungskosten. Und sie verzerren den Finanzplatz zu Ungunsten der Finanz-KMU, wie beispielsweise unabhängige Vermögensverwalter, Finanzplaner oder Treuhänder.

Alle diese Probleme können einfach behoben werden: Mit einer differenzierten Regulierung. Für die Überprüfung dieser Differenzierung spricht sich die WAK-S aus. Unverständlich ist es, dass Bankenkreise ihre gesamte Lobbymaschinerie gegen diese sorgfältigere Regulierung mobilisieren und ohne Rücksicht auf die grossen Nachteile die Vorlage in der jetzigen Form durchpauken wollen.

Als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft setzt sich der sgv für eine differenzierte, schlanke und effektive Finanzplatzgesetzgebung ein. Kundenschutz auf Augenhöhe kann mit gezielten Änderungen und Ergänzungen jetziger Gesetze verhältnismässiger und günstiger hergestellt werden.

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Hans-Ulrich Bigler
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