Das vorgeschlagen Streitbeilegungsverfahren orientiert sich an Instrumenten, die man in der Welthandelsorganisation und in den Schweizer Freihandelsabkommen bereits erfolgreich praktiziert. Der sgv begrüsst, dass im Text weder eine EU-Gerichtsbarkeit noch eine neue Institution vorgesehen ist. Auf jeden Fall muss gelten: Über die Schweizer Verfassung wird nur an der Urne entschieden.
Der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft steht zum Inhalt der flankierenden Massnahmen. Der Lohnschutz und die Kaution müssen beibehalten werden.
Zum Schutz der Sozialwerke muss der Ausschluss der Unionbürgerschaft explizit im Text festgehalten werden. Der sgv fordert auch, dass die Börsenäquivalenz definitiv hergestellt wird.
Fazit: Der heutige Entscheid ist ein Schritt in die richtige Richtung – es bleibt aber noch viel zu korrigieren.