Newsletter abmelden - Entzug der Email-Bewilligung

Wir bedauern es, dass Sie den Newsletter des Schweizerischen Gewerbeverbandes abbestellen. Falls Sie kein Profil erstellt haben kommt dies dem Entzug der Email-Bewilligung gleich, so dass der sgv Sie nicht mehr im Rahmen von Kampagnen anschreiben darf. Sie haben die Möglichkeit, differenziert und Ihren Bedürfnissen entsprechend, einzelne Newsletter-Kanäle zu abonnieren bzw. zu kündigen, sofern Sie sich ein Profil auf der sgv-Website erstellen.

Ja, ich möchte ein Profil anlegen und von dessen Vorteilen profitieren

Ich habe bereits ein Profil und möchte meine abonnierten Newsletter-Kanäle anpassen

Gründe für die Abmeldung

In Ihrem Profil haben Sie die Möglichkeit, Newsletter-Kanäle differenziert zu abonnieren bzw. zu kündigen. Zudem können Sie Ihre thematischen Präferenzen (Schwerpunkte) festlegen. In Ihrem Profil haben Sie die Möglichkeit, Newsletter-Kanäle differenziert zu abonnieren bzw. zu kündigen. Zudem können Sie Ihre thematischen Präferenzen (Schwerpunkte) festlegen.

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