«Circuit Breakers»: Umgang mit einer zweiten Covid-19-Welle | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

«Circuit Breakers»: Umgang mit einer zweiten Covid-19-Welle

I. Forderungen des sgv

Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der Schweizerische Gewerbeverband sgv über 230 Verbände und gegen 500 000 KMU, was einem Anteil von 99.8 Prozent aller Unternehmen in unserem Land entspricht. Im Interesse der Schweizer KMU setzt sich der grösste Dach­verband der Schweizer Wirtschaft für optimale wirtschaftliche und politische Rahmenbedingungen sowie für ein unternehmensfreundliches Umfeld ein.

Im Umgang mit der Covid-19-Krise spricht sich der Schweizerische Gewerbeverband sgv für eine schnelle Rückkehr zur Normalität aus, selbst­ver­ständlich ohne dabei die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden. Dementsprechend fordert der sgv:

  • Fortsetzung des Exit-Konzepts «Smart Restart», das auf gezieltem Schutz sowie Schutz- und Hygieneplänen als Präventionsmassnahme gegen eine zweite Infektionswelle beruht;
  • Bekenntnis zu Massnahmen, die dem Prinzip der Verhältnismässigkeit entsprechen, und Ablehnung von Mikro-Management der Akteure;
  • Verzicht auf erneuten Lockdown.
II. Vorbemerkungen

Die Covid-19-Pandemie erforderte und erfordert noch immer Massnahmen der Behörden, um die Krise einzudämmen. Sowohl die Bundesbehörden – in der ersten Phase der ausserordentlichen Lage – als auch die kantonalen Behörden – in der zweiten Phase der besondere Lage – erliessen eine ganze Reihe von Massnahmen, die den Zusammenbruch des Schweizer Gesundheitssystems verhindern sollten. Der sgv begrüsst diese Mass­nahmen ausdrücklich, zumal er als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft von Anfang an eine enge Zusammenarbeit zwischen den für Gesundheits- und Wirtschaftspolitik zuständigen Behörden gefordert hatte. Auf seine Initiative hin rief der Bund mit Zustimmung des Parlaments «Smart Restart» ins Leben. Dieses Programm verlangt ganz klar Schutzkonzepte, die von den jeweiligen Berufsverbänden entwickelt werden und auf die Situation abgestimmt sind oder von den Unternehmen individuell erstellt werden.

III. «Circuit Breakers» im Umgang mit einer zweiten Welle

Mit «Smart Restart» verfolgt die Schweiz eine Logik des gezielten Schutzes. Besonders gefährdete Personen benötigen spezielle Massnahmen, um sich und ihr Umfeld zu schützen. Der Nationalrat und der Ständerat haben das Konzept angenommen. Bei einer zweiten Welle muss es berücksichtigt werden, um zu verhindern, dass ein erneuter Lockdown noch mehr KMU und Arbeitsplätze zerstört.

«Smart Restart» setzt nebst dem gezielten Schutz auf Schutz- und Hygienekonzepte. Diese umfassen das Sicherstellen von Händedesinfizierung, das Beibehalten der Sicherheitsdistanz, das Installieren von Plexiglas-Schutzscheiben und eine Maskenpflicht, jedoch nur, falls der nötige Abstand nicht eingehalten werden kann. Diese Konzepte stellen bereits eine grosse Einschränkung für die Tätigkeit von KMU dar, haben sich aber sowohl während des Lockdowns als auch während der Phase mit niedriger Infektionsrate bewährt.

Mit dem Herbstbeginn werden sich gleichzeitig mit Covid-19 zahlreiche andere Viren, insbesondere Grippe-Viren, ausbreiten. Diese Viren können jedoch nicht ohne Testnachweis von Covid-19 unterschieden werden. Spekulationen über Covid-19-Ansteckungen drohen, die KMU zu paralysieren, wenn Mitarbeitende mit anderen Viren unnötig in Quarantäne geschickt werden.

Die einzige Möglichkeit, eine Unterscheidung vorzunehmen – und damit ein «Circuit Breaker» – ist ein Covid-19-Test für die Personen, bei denen ein Verdacht auf eine Ansteckung mit der Krankheit besteht. Der sgv ruft nicht nur den Bund, sondern auch die Kantone dazu auf, in grossen Mengen Selbstdiagnosetests und Schnelltests – mit einem Ergebnis innerhalb von 24 Stunden – für Covid-19 zur Verfügung zu stellen. Dies ist die einzige Möglichkeit zu verhindern, dass zahlreiche Mitarbeitende an ihrem Arbeitsort fehlen. Im Hinblick auf die Wirtschaft im Allgemeinen und die KMU im Speziellen ist es unvertretbar, Arbeitnehmende in Quarantäne zu schicken, deren Symptome mit Covid-19-Symptomen verwechselt werden. Eine eindeutige Unterscheidung zwischen Covid-19 und anderen Viren ist jedoch nur mit den genannten Tests möglich.

In Bezug auf die Quarantäne von positiv auf Covid-19 getesteten Personen, deren Gesundheitszustand sich nicht verschlechtert hat, fordert der sgv die Reduzierung der Quarantänedauer. Die wiederholte Abwesenheit von Arbeitnehmenden stellt für die KMU eine zusätzliche Belastung dar. Eine Quarantäne von zehn Tagen kann von KMU nur schwer getragen werden, falls die Covid-19-Krise andauert oder sich verschärft. Für eine nachhaltige Entlastung der KMU ist eine kürzere Quarantänedauer daher unumgänglich.

Darüber hinaus müssen die Grenzen für den Handel mit Waren und Dienstleistungen geöffnet bleiben. Unser Land ist viel zu abhängig vom internationalen Wirtschaftshandel, als dass es die Grenzen schliessen könnte, ohne dadurch viele exportorientierte und importabhängige KMU weiter zu belasten.   Weiter muss verhindert werden, dass an den Grenzen immer mehr Formalitäten gefordert werden. Nur so kann den KMU ermöglicht werden, ihre bestellten Waren und Dienstleistungen schnellstmöglich in Empfang zu nehmen. Personen, welche die Grenze passieren, könnten mit Schnelltests getestet werden, um sicherzustellen, dass der Virus nicht aus dem Ausland eingeschleppt wird. Ein negativer Covid-19-Test muss das Recht auf freie Fahrt durch die Schweiz bedeuten.

Der sgv fordert ausserdem, dass im Umgang mit der Covid-19-Krise weiterhin das Prinzip der Verhältnismässigkeit zur Anwendung kommt. Wenn Sicherheits- und Hygieneabstände dank Schutz- und Hygienekonzepten garantiert werden können, gibt es keinen Grund, auf ein Mikro-Management der Akteure zurückzugreifen. Ein solches Beispiel ist in bestimmten Kantonen mit der Maskenpflicht zu beobachten. Unnötig davon betroffen sind Metzgereien, Bäckereien, Käsegeschäfte und Lebensmitteldetailhändler ebenso wie für das Hotelgewerbe, Restaurants und andere kleine Geschäfte von KMU.

Der sgv fordert die kantonalen Behörden daher auf, ausschliesslich effiziente Schutzmassnahmen zu ergreifen, die das Prinzip der Verhältnis­mässig­keit respektieren und dem eigenen Wirtschaftsgefüge nicht schaden. An Arbeitsplätzen oder in Geschäften, wo das Infektionsrisiko im Vergleich zur Intensität der Frequentierung (komplette Arbeitstage) sehr gering ist, können gezieltere Massnahmen ergriffen werden. So können für bestätigte Infektionsherde oder infektionsanfällige Tätigkeiten spezifische Zusatzmassnahmen getroffen werden. Parallel dazu müssen das Contact Tracing der Bundes- und Kantonsbehörden ausgebaut und verstärkt werden, um die Ausweitung des Coronavirus so schnell und effizient wie möglich zu begrenzen.

Der sgv stellt fest: Der Föderalismus funktioniert auch in der Krise. So sind die Kantone gewillt und in der Lage, ihre Verantwortung zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie wahrzunehmen. Die Massnahmen müssen aber immer von den tatsächlichen Entwicklungen und Risiken in den Regionen ausgehen und verschiedene wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte berücksichtigen. Dass es dadurch zu kantonalen und regionalen Unter­schieden kommt, gehört zu einem föderalen Bundesstaat und zur Effektivität der jeweiligen Lösungen. Vom Bundesrat verlangt der sgv, dass er den Kantonen den differenzierten Freiraum lässt; von allen Beteiligten fordert der sgv mehr Effizienz in der Zusammenarbeit.

IV. Fazit

Das Konzept «Smart Restart» erlaubt nicht nur eine schrittweise Rückkehr zur Normalität. Es ist selbst ein «Circuit Breaker», eine Präventions­mass­nahme gegen eine eventuelle zweite Infektionswelle. Je nach epidemiologischer Lage können einzelne Massnahmen gelockert oder verschärft werden. So wird ein Umgang mit der Situation basierend auf Prinzipien möglich, die einen erneuten Lockdown verhindern.

Bern, 5. Oktober 2020

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