Kartellgesetz: sgv kritisiert ungenügende Reform der Wettbewerbsbehörden
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Reform der Wettbewerbsbehörden geht dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv nicht weit genug. Die geplante Verkleinerung der WEKO auf 5 bis 7 Mitglieder und der Ausschluss von Vertretern der Wirtschaft schwächen die Unabhängigkeit der Kommission und verschärfen ihre Abhängigkeit vom Sekretariat. Eine echte Trennung zwischen Anklage und Entscheidung, wie sie für einen wirksamen Rechtsschutz unverzichtbar ist, bleibt damit aus.
Der sgv betont: Eine professionelle Wettbewerbsaufsicht erfordert nicht weniger, sondern mehr Fachwissen aus der Praxis. Die aktuelle Vorlage ignoriert die Forderung nach einer klaren institutionellen Trennung, die allein Vertrauen in die Verfahren schaffen kann. Ohne eigene Ressourcen und neutrale Gerichtschreiber für die WEKO sowie eine wirtschaftliche Kammer am BVGer bleiben die strukturellen Defizite bestehen, zum Nachteil der Unternehmen und der Rechtsstaatlichkeit.
Statt halbherziger Anpassungen braucht es mutige Reformen: eine stärkere, unabhängige WEKO mit ausreichend Zeit und Mitteln für fundierte Entscheide sowie eine spezialisierte Beschwerdeinstanz. Nur so lässt sich die Akzeptanz des Kartellrechts nachhaltig stärken.
Weitere Auskünfte
Fabio Regazzi
Präsident, Ständerat Die Mitte/TI
Urs Furrer
Direktor
Dokumente zum Herunterladen
Kartellgesetz: sgv kritisiert ungenügende Reform der Wettbewerbsbehörden