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Der Bundesrat sieht keinen Regulierungsbedarf in Bezug auf Telearbeit. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist erfreut über diesen Entscheid. Er fordert den Bundesrat auf, weiter zu gehen und ebenfalls gegenüber neuen Formen der Arbeit auf Zusatzregulierung zu verzichten. Der flexible Arbeitsmarkt ist ein wichtiger Standortfaktor für die Schweiz. Davon profitieren sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende.

16.11.2016 | 14:30

Telearbeit ist lediglich eine Form der Flexibilisierung des Arbeitsmarkts. Andere Formen sind Teilzeit- und Portfolioarbeit sowie Selbständigkeit. Die Freiheiten des flexiblen und liberalen Arbeitsmarktes sichern der Schweiz eine hohe Bereitschaft, pragmatisch mit Innovation auf allen Ebenen umzugehen. Vom flexiblen Arbeitsmarkt profitieren insbesondere die Arbeitnehmenden, die sich so einfacher und vielfältiger in den Arbeitsprozess integrieren können.

Diese Vorteile können aber nur umgesetzt werden, wenn die Flexibilität nicht durch Zusatzregulierung verloren geht. Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft fordert vom Bundesrat, auf die Zusatzregulierung des Arbeitsmarktes insgesamt zu verzichten. Der flexible Arbeitsmarkt ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren des Schweizer Innovationsmodells.

Weitere Auskünfte

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Hans-Ulrich Bigler

Direktor

Dieter Kläy, stv. Direktor, Ressortleiter Arbeitsmarkt, Berufsbildung und Wirtschaftsrecht Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Dieter Kläy

Stellvertretender Direktor, Ressortleiter

Dokumente zum Herunterladen

20161116_mm_telearbeit_regulierung_de.pdf
Medienmitteilung «Zukunft der Arbeit: Kein Regulierungsbedarf»