Diese Verbotskultur verstösst gegen grundlegende Verfassungsprinzipien. Es wird ausgeblendet, dass kaum Handlungsbedarf besteht: Tabakprodukte unterliegen bereits heute zahlreichen strengen Vorschriften und Restriktionen. Der Tabakkonsum, der in der Schweiz bereits niedriger ist als in der EU, ist in den letzten zehn Jahren um 24% gesunken – und sinkt weiter. Der Bundesrat scheint vergessen zu haben, dass Volk und Parlament dem zunehmenden Verbotsaktivismus schon verschiedentlich eine Absage erteilt haben. So wurde die Lungenliga-Initiative für ein flächendeckendes Rauchverbot im September 2012 von Volk und Ständen klar verworfen. Auch das überflüssige Präventionsgesetz erreichte im Parlament keine Mehrheit.
Der sgv und die AWMP setzen sich für zielführende und ausgewogene Massnahmen ein. So unterstützen sie das geplante nationale Abgabeverbot von Tabakprodukten an Minderjährige. Jede weitere neue Einschränkung ist jedoch eine unnötige Bevormundung mündiger Konsumenten und schafft Präjudizien für weitere Staatseingriffe in andere Bereiche: Heute der Tabak, morgen der Alkohol und übermorgen alle Genussmittel von der Wurst bis zur Crèmeschnitte. Mit Werbeverboten will das BAG den Tabaksektor um essentielle Wettbewerbsinstrumente berauben. Erwachsene und mündige Konsumentinnen und Konsumenten sollen keine Möglichkeit mehr haben, sich über Produkte zu informieren. Der Grundsatz, «was legal ist, soll auch beworben werden dürfen», wird völlig ignoriert. Ein Blick in die Nachbarländer, wie etwa Frankreich, zeigt übrigens mit aller Deutlichkeit auf, dass Werbeverbote den Tabakkonsum nicht verringern.