sgv verurteilt die anhaltende, inakzeptable Wettbewerbsverzerrung | Schweizerischer Gewerbeverband sgv | Dachorganisation der Schweizer KMU

sgv verurteilt die anhaltende, inakzeptable Wettbewerbsverzerrung

22.04.2020 | 15:30

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verurteilt das Beharren des Bun­des­rates auf seinem Entscheid, den KMU-Detail­handel weiterhin zu dis­kri­minieren. Dieser Entscheid entbehrt jeglicher Logik und ist weder für die Branchen noch für die Bevöl­kerung nach­vollziehbar. Der sgv fordert den Bundesrat nach wie vor mit Nachdruck auf, diesen Entscheid zu korrigieren.

Der KMU-Detailhandel wurde schon während der Krise massiv diskriminiert. Der Bundesrat hat den Grossverteilern zwar verboten, nicht-lebens­notwendige Güter zu verkaufen. Korrekt umgesetzt wurde diese Weisung jedoch nie. Sogar die Konferenz der kantonalen Volks­wirtschafts­direktoren musste den Bundesrat auffordern, die Grossverteiler besser zu kontrollieren. Der Gipfel der Diskriminierung erfolgte mit dem Entscheid des Bundesrates vom 16. April den KMU-Detail­handel weiterhin geschlossen zu halten und gleichzeitig die Grossverteiler ihr Sortiment weiter öffnen zu lassen.

Dieser Schlag ins Gesicht des Detailhandels hat zu breitem Unverständnis und massiven Reaktionen geführt. Der grösste Dachverband der Wirtschaft hat den Bundesrat umgehend in einem offenen Brief aufgefordert diese Wettbewerbsverzerrung zu korrigieren. Verschiedene Branchenverbände und Kantonsregierungen haben den sgv dabei unterstützt und selber Briefe beim Bundesrat deponiert. Parlamentarierinnen und Parla­men­tarier haben in den Wirtschaftskommissionen Motionen mit gleicher Stossrichtung eingereicht.

Es ist unverständlich, dass sich die Bundes­regierung diesen höchst berechtigten, laut und breit geäusserten Anliegen verschliesst. Der sgv fordert den Bundesrat nach wie vor mit Nachdruck auf, diesen Entscheid zu korrigieren.

Branchen sind bereit

Unter der Koordination des sgv haben Branchen in den letzten Wochen eigene Konzepte zur an die epidemiologische Lage angepasste Wieder­er­öffnung erarbeitet. Sie zeigen konkret wie ein «Smart Restart» in der Praxis funktioniert. Dabei gehen die Konzepte weiter als die vom BAG vorgegebenen Standards. Für die Branchen ist der Gesundheitsschutz der Mitarbeitenden und der Kundschaft prioritär.

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Hans-Ulrich Bigler
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