Es besteht kein dringender Handlungsbedarf für eine weitere, umfassende Anpassung des Raumplanungsgesetzes. Die Priorität muss jetzt bei der anspruchsvollen und aufwändigen Umsetzung der ersten Revisionsetappe mit der Fokussierung auf das verdichtete Bauen liegen, bevor ein zweites unausgereiftes Reformpaket aufgesetzt wird. Der sgv ist erleichtert, dass der Bundesrat offensichtlich in sich gegangen und zur gleichen Ansicht gelangt ist.
Die ursprünglich vorgesehene zweite Revision des Raumplanungsgesetzes hätte auch die verfas-sungsmässige Kompetenzordnung zwischen Bund und Kantonen stark strapaziert. Raumplanung muss differenzieren können und den unteren Staatsebenen Handlungsspielräume zugestehen; das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundpfeiler für eine kohärente Raumentwicklung. Auch in der Raumplanung muss die Devise gelten: Nicht mehr, sondern weniger Regulierung.