Die Regulierungskosten der Schweiz summieren sich jährlich auf circa 10 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Das sind heute über 60 Milliarden Franken pro Jahr. Der Abbau unnötiger Regulierungskosten entlastet die Betriebe. Wenn Unternehmen einen Teil dieser Kosten nicht mehr tragen müssen, haben sie freie Mittel zur Verfügung für Erweiterungen, Innovation und Schaffung von Arbeitsplätzen. Der Abbau von unnötigen Regulierungskosten ist ein echtes Wachstumsprogramm, das unternehmerische Kräfte freisetzt.
Bereits im Jahr 2012 hat der Bundesrat diese Sicht bestätigt. Doch konkrete Massnahmen leitete die Exekutive nie ein. Gerade deshalb überwies das Schweizer Parlament zwei Motionen zur Begrenzung der Regulierungskosten (15.3445 Bürokratieabbau. Regulierungsfolgen durch eine unabhängige Stelle aufdecken sowie 15.3400 Vermeidung unnötiger Bürokratie durch wirkungsvolle Bedarfsanalysen und Regulierungsfolgenabschätzungen). Diese verlangen die Messung und Überprüfung der Regulierungskosten von Vorlagen. Obschon diese Motionen seit Jahren vom Parlament angenommen wurden, hat sie der Bundesrat bisher nicht umgesetzt. Der sgv verlangt die Behebung dieses Missstandes. Es kann nicht sein, dass sich der Bundesrat dem Willen des Parlamentes verweigert.