Der erste nationale Bericht zur Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung ist umfassend und stellt die Betroffenheit und Verwundbarkeit der Schweiz überzeugend dar. Doch in seinen Empfehlungen geht der Bericht zu weit. Er missbraucht die Geldwäscherei und die Terrorismusfinanzierung, um das regulatorische Programm des Bundesrates zu legitimieren und voranzutreiben.
Empfehlungen bezüglich der Schaffung eines Sonderaktienrechts für Firmen, die mit Rohstoff handeln, lehnt der sgv ausdrücklich ab. Eine solche Empfehlung ist doppelt falsch: Erstens wurde dieses Ansinnen in der Aktienrechtsrevision immer mit Problemen in Zusammenhang mit der Spekulation begründet. Jetzt muss plötzlich die Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung herhalten, um die unnötige Regulierung zu rechtfertigen. Zweitens wird der Rohstoffhandel im vorliegenden Bericht nicht in der Gefahrenmatrix aufgeführt. Trotzdem wird eine Empfehlung dazu abgegeben. Das ist unglaubwürdig und zeigt, dass die Empfehlungen missbraucht werden und nicht genügend im Bericht abgestützt sind.
Ähnlich fahrlässig geht der Bericht mit seiner Analyse und Empfehlung bezüglich der offenen Zolllager und Zollfreilagern um. Ein Bericht darf nicht dazu dienen, Regulierungsansinnen im Nachhinein zu legitimieren. Der Bericht sollte bei dem bleiben, was er zu untersuchen vorgibt. Schuster bleib bei deinen Leisten.