«Was legal ist, soll auch beworben werden dürfen.» Dieser Grundsatz wird mit der heutigen Rückweisung des Tabakproduktegesetzes gestärkt. Der Ständerat hat damit eine Vorlage an die Regierung zurückgeschickt, die gespickt war mit unnötigen und unverhältnismässigen Werbeverboten. Der Ständerat setzt damit auf die Eigenverantwortung von mündigen Konsumentinnen und Konsumenten anstatt auf staatliche Bevormundung.
Ein starker und konsequenter Kinder- und Jugendschutz ist ohne die Revision des Tabakproduktegesetzes gegeben und unbestritten. Weitere Massnahmen sind schlicht unnötig. Der Tabakkonsum, der in der Schweiz bereits niedriger ist als in der EU, ging in den letzten zehn Jahren um 24 Prozent zurück – und sinkt weiter. Und die Tabakprodukte unterliegen bereits heute zahlreichen strengen Vorschriften und Restriktionen. Jetzt ist der Nationalrat aufgerufen, die Vorlage ebenfalls an den Bundesrat zurückzuweisen.