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			<title>Wege aus der Gebühren-Falle</title>
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			<description>Erste Teilerfolge der sgv-Kampagne gegen die Billag</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>In der Auseinandersetzung mit der Billag konnte der sgv erste Teilerfolge erzielen. Das macht Lust auf mehr: Ein zweiter Musterbrief soll den KMU bei der Befreiung aus der Gebühren-Falle helfen.</b>
&nbsp;<br />Nur selten zuvor liefen die Drähte beim Schweizerischen Gewerbeverband sgv so heiss, wie letzte Woche. Dies nur kurz nachdem auf www.sgv-usam.ch ein Musterbrief aufgeschaltet wurde, mit welchem die KMU den Billag-Inspektoren ein Hausverbot erteilen können. Fast 2000-mal (Stand gestern Donnerstag) wurde das Schreiben heruntergeladen, auch von renommierten Anwaltskanzleien, In vielen Mails und Anrufen zeigte sich zudem, dass eine grosse Zahl von KMU gutgläubig auf die in Drohbriefen gestellten Gebührenforderungen der Billag reingefallen ist und vorschnell eine Anmeldung vorgenommen hat.
&nbsp;<br /><b>Mehrarbeit für Billag</b>
Diesen «Geleimten» will der sgv jetzt helfen: «Wir haben einen zweiten Musterbrief aufgeschaltet, der eine klare Absage an die Forderungen der Billag darstellt», sagt Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler. Darin heisst es klipp und klar: «Das Vorgehen der Billag gegen die KMU einerseits und die im Vergleich zum Ausland klar überteuerten Gebühren andererseits haben uns bewogen, sämtliche Geräte im Betrieb zu entfernen.» Mit dem Brief ermutigt der sgv aber nicht nur Mitglieder, die gebührenpflichtigen Geräte aus dem Betrieb zu entfernen, sondern beschert dank dem folgenden Passus der Billag eine Unmenge Arbeit. «Wir weisen Sie zudem an, uns Auskunft über sämtliche von Ihnen über uns bearbeiteten Daten innert 30 Tagen kostenlos zu erteilen und anschliessend unsere Daten restlos zu löschen.»
&nbsp;<br />Aufgeschreckt durch die Kampagne und die vielen negativen Reaktionen aus Gewerbekreisen suchen Exponenten der Gegenseite den persönlichen Kontakt mit der sgv-Spitze. Letzte Woche war Martin Dumermuth, Chef des Bundesamtes für Kommunikation Bakom, an der Schwarztorstrasse zu Gast. In der offenen Aussprache wurde aus sgv-Sicht ein Teilerfolg erzielt: «Herr Dumermuth hat uns gesagt, dass er die Billag angewiesen habe, Gebühren nicht mehr rückwirkend auf vier Jahre einzufordern», freute sich Hans-Ulrich Bigler. Auch die Billag möchte mit der KMU-Welt ins Gespräch kommen: Verwaltungsratspräsident (alt Preisüberwacher) Werner Marti hat um einen Termin ersucht. Immerhin konnte er bereits verkünden, dass er auf teuere Image-Berater, deren Einsatz der sgv hart kritisierte, künftig verzichten wird…
&nbsp;<br /><b>Neue Steuer in Sicht</b>
Für einen argen Rückschlag war diese Woche allerdings die Fernmeldekommission des Nationalrats besorgt, die mit 15 zu 7 (SVP) Stimmen den Bundesrat beauftragte, eine Vorlage für eine geräteunabhängige Radio- und Fernsehabgabe für alle Haushalte und Betriebe auszuarbeiten. «Ohne die Unterstützung der Mitteparteien hätte diese neue Steuer keine Chance gehabt», bedauert SVP-Nationalrätin Natalie Rickli. Und: «Mit der gleichen Argumentation könnte von allen Leuten verlangt werden, dass sie eine Autobahnvignette lösen, ob sie nun ein Auto haben oder nicht. Den Politikern geht es letztlich um die Sicherung und Erhöhung der Einnahmen für die staatlichen SRG-Monopolmedien.» Der sgv kann jetzt nur noch die Behandlung des bundesrätlichen Vorschlags im Parlament abwarten. «Doch dann werden wir uns gegen die neue Steuer zu wehren wissen», verspricht Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler.
<em>&nbsp;<br />Patrick M. Lucca</em>
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			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 26 Feb 2010 08:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>«Wir können jetzt gelassen abwarten»</title>
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			<description>Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler über die Abzocker-Initiative</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Der Schulterschluss zwischen Thomas Minder und der SVP hat die helvetische Politszene aufgewühlt. Die Anliegen der Abzocker-Initiative haben bessere Chance denn je. Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler schaut der neusten Entwicklung gelassen zu.</b>
&nbsp;<br /><em><b>«Schweizerische Gewerbezeitung»:</b><br />Herr Bigler, ist Ihnen in der KMU-Wirtschaft auch nur ein einziger Abzocker bekannt?</em>
<b>Hans-Ulrich Bigler: </b>Glücklicherweise nicht. Allerdings wäre ein solcher «Fund» auch sehr untypisch. Die KMU-Wirtschaft tickt nämlich anders. Hier setzen die Patrons ihr eigenes Geld ein und tragen entsprechend selbst das Risiko. Sie tun es umsichtig und mit der nötigen Bodenhaftung. In den gewerblichen Betrieben besteht keine Gefahr, dass sie dem Casino-Kapitalismus verfallen.
&nbsp;<br /><em>Gerade solche Exzesse nimmt die Abzocker-Initiative ins Visier, die nicht zuletzt deswegen in gewerblichen Kreisen grosse Sympathien geniesst.</em>
Das ist nur logisch, weil bestimmte Kreise der Wirtschaft den bewährten schweizerischen Pfad der Tugend verlassen und – zumeist ohne Not – ethisch fragwürdige Praktiken vieler amerikanischer Grosskonzerne übernommen haben. Dazu kommt, dass sie diese «neue Gier» mit Hochmut und sogar Verachtung gegenüber der übrigen Wirtschaft kommuniziert haben. Solches Verhalten provoziert zwangsläufig Revanchegefühle. Und die lassen sich in unserer direkten Demokratie dank der Volksrechte schnell ummünzen.
&nbsp;<br /><em>Hand aufs Herz: Kommt der Schulterschluss zwischen Initiant Thomas Minder und der SVP dem sgv nicht gelegen?</em>
Uns geht es einzig und allein um die Sache. Wenn sich das Parlament bei der Revision des Aktienrechts ausschliesslich auf die rund 280 börsenkotierten Unternehmen konzentriert – und das schlagen SVP und Minder vor –, können wir uns im Moment zurückhalten. Der Bundesrat hat aus unserer Sicht von Beginn weg falsch taktiert, weil er beim indirekten Gegenvorschlag das Aktienrecht so gestalten wollte, dass die KMU sogar noch mehr belastet worden wären. Der Ständerat hat diesen Fehler zwar erkannt, doch seine Korrekturen reichen bei Weitem nicht aus. Dank dem Duo Blocher/Minder besteht nun eine Chance, dass eine KMU-taugliche Lösung zustande kommt.
&nbsp;<br /><em>Sie sprechen die halbherzigen Bemühungen von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf bei der Revision des Aktienrechts an. Das Parlament hat die sgv-Forderungen jedenfalls ernster genommen als die Justizministerin. Wie erklären Sie sich ihr Verhalten?</em>
Bundesrätin Widmer-Schlumpf bevorzugt offenbar formaljuristische Lösungen und hat einen etatistischen Ansatz gewählt. Erschwerend kommt hinzu, dass sie den KMU-Alltag nicht wirklich kennt. Das hatte sie schon als Präsidentin der kantonalen Finanzdirektoren bei der mühsamen Einführung des neuen Lohnausweises bewiesen. Beim Aktienrecht ging sie von der irrigen Meinung aus, dass die KMU allesamt zu GmbH und die Grossfirmen zu AG werden sollen. Diese Optik ist vollkommen wirklichkeitsfremd, denn in den letzten 20 Jahren wurden zahlreiche gewerbliche Betriebe im Zuge von Nachfolgeregelungen in AG umgewandelt; dies aufgrund von fiskalischen sowie erb- und güterrechtlichen Überlegungen. Insofern erhält Frau Widmer-Schlumpf jetzt die Rechnung für ihre Fehlüberlegung. Dabei ist für uns nicht sehr wichtig, ob der Absender das Parlament oder das Volk ist.
&nbsp;<br /><em>Über die definitive Haltung des sgv entscheidet vor einem allfälligen Urnengang die Schweizerische Gewerbekammer auf Antrag des Vorstands. Bis dahin setzt die Geschäftsstelle mit Ihnen an der Spitze die Jalons. Welchen Kurs schlagen Sie ein?</em>
Natürlich werden wir uns das Ergebnis der parlamentarischen Arbeit genau anschauen. Angesichts der Stimmung unserer Basis, die über masslose Saläre, hohe Boni und andere ungerechtfertigte Privilegien eines Teils der Managerkaste verärgert ist, besteht sicherlich Regulierungsbedarf. Da es die Betroffenen – aus taktischen Gründen oder aus Arroganz – verpasst haben, eigene Akzente zu setzen, geschieht dies jetzt auf andere Art.
&nbsp;<br /><em>Es ist also durchaus möglich, dass der sgv den Vollbeitritt zum Bündnis Minder-Blocher gibt? </em>
Es ist zu früh für definitive Positionsbezüge. Wir können jetzt gelassen abwarten, was CVP und FDP dem Blocher-Minder-Vorschlag entgegenstellen. Wichtig ist für uns die Tatsache, dass es wohl niemand mehr wagt, einen Vorschlag zu machen, der die KMU-Wirtschaft belasten würde.
&nbsp;<br /><em>economiesuisse hat mehrmals versucht, den sgv zur Ablehnung der Minder-Initiative zu bewegen. Kommt von dieser Seite jetzt nicht der Vorwurf, der sgv habe die Einheitsfront der Wirtschaft gesprengt?</em>
Für uns steht die Verteidigung der KMU-Interessen im Vordergrund. Es sind nicht die KMU, welche die Abzockerdiskussion ins Rollen gebracht und die Finanzkrise angezettelt haben, unter der sie übrigens mehr leiden als die meisten Grossen. Wir haben stets das Verursacherprinzip befürwortet und tun dies auch in diesem Fall. Und wir erachten unsere Haltung nicht als eine Verletzung der Solidarität. Diese kann es nur geben, wenn sie auf Augenhöhe und nicht einseitig praktiziert wird. Anders gesagt: Es ist nicht unsere Aufgabe, für andere Kastanien aus dem Feuer zu holen.
&nbsp;<br /><em>Themenwechsel: Welche Positionen vertritt der sgv beim Bankkundengeheimnis?</em>
Wir machen uns nichts vor: Die internationale Gemeinschaft ist daran, einen Wandel zu erzwingen. Da wird sich auch die Schweiz bewegen müssen, ob es uns gefällt oder nicht. Der sgv wird sinnvolle Reformen mittragen, wobei er klare Grenzen setzt. Wir lehnen den automatischen Informationsaustausch kategorisch ab, der «gläserne Kunde» ist für uns inakzeptabel. Der OECD-Standard, der die Grundlage für die künftigen Doppelbesteuerungsabkommen bildet, ist eine Kröte, die wir wohl werden schlucken müssen.
&nbsp;<br /><em>Für viele KMU ist die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung essenziell, weil sie ihre Steuererklärungen häufig Experten anvertrauen, die durchaus Fehler machen können. Da kann der sgv doch einer Abschaffung der Unterscheidung auch für inländische Steuerzahler niemals zustimmen?</em>
Die Unterscheidung zwischen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung entspricht dem Rechtsempfinden in unserem Land und darf nicht vorschnell unter ausländischem Druck fallengelassen werden. Wir werden uns jedenfalls dafür einsetzen, dass dieses Prinzip beibehalten wird.
&nbsp;<br /><em>Die kantonalen Finanzdirektoren unter der Führung des Solothurner Säckelmeisters Christian Wanner betätigen sich als Scharfmacher und wollen eine Grossfahndung nach inländischen Steuersündern starten, notfalls mit Hilfe gestohlener Bankdaten.</em>
Herr Wanner und seine Kollegen sind daran interessiert, dass die Steuerquellen möglichst üppig fliessen. Das ist legitim, trotzdem wäre Zurückhaltung angebracht. Wer dies aber unter Verwendung illegal erworbener Daten erreichen möchte, der macht sich nämlich ebenso des Rechtsbruchs schuldig. Unser Steuersystem beruht weitgehend auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürger; dieses Verhältnis sollte man nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
&nbsp;<br /><em>Was halten Sie von einer grossen Steueramnestie à la Italien?</em>
Wir haben Gott sei Dank bei uns nicht diese riesige Schattenwirtschaft, die Unmengen schwarzes Geld produziert. Und derzeit läuft ja eine kleine Amnestie, mit der Steuersünder mit einem vernünftigen Aufwand reinen Tisch machen können.
&nbsp;<br /><em>Die Kontroversen um die Abzocker-Initiative und das Bankkundengeheimnis dominieren die nationale Politik derart, dass andere, für die KMU matchentscheidende Themen in den Hintergrund treten. Wo besteht Ihrer Meinung nach der dringendste Handlungsbedarf?</em>
Tatsächlich warten mehrere grosse Brocken auf Lösungen. Für uns ist die Finanzpolitik des Bundes besonders wichtig. Die Schuldenbremse darf nicht ausgehebelt und soll möglichst schnell auf die Sozialwerke ausgedehnt werden. Im Rahmen der KMU-Entlastung und Deregulierung hat auch die Reform der Mehrwertsteuer erste Priorität. Dabei engagiert sich der sgv für die Einführung des Einheitssatzes, wobei die Befreiung der Bildung für uns zwingend und nicht verhandelbar ist.
&nbsp;<br /><em>Interview: Patrick M. Lucca</em>
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			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 08:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>18 Monate sind mehr als genug</title>
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			<description>sgv ist gegen Verlängerung Kurzarbeitsentschädigung</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Der sgv spricht sich entschieden gegen die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung aus. Angesichts der massiven Verschuldung der Arbeitslosenversicherung kann es nicht angehen, deren Leistungskatalog abermals auszuweiten.</b>
&nbsp;<br />Bloss weil einige wenige Betriebe mit dem Gedanken spielen, allenfalls länger als 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung in Anspruch zu nehmen, prüft der Bundesrat eine Aufstockung der Bezugsdauer auf 24 Monate. Dies hat der sgv diese Woche in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Seco mit Nachdruck abgelehnt. „Zweck der Kurzarbeitsentschädigung ist es, den Betrieben ein Instrument zu geben, um einen vorübergehenden Arbeitsrückgang ohne Entlassungen zu überbrücken. Nach Ablauf von 18 Monaten kann wohl kaum noch von einem vorübergehenden Arbeitsrückgang gesprochen werden, weshalb der sgv eine weitere Verlängerung als system- und gesetzeswidrig erachtet“, begründet Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler das unzweideutige Nein des sgv.
&nbsp;<br />Diese Absage wird auch durch drei Studien der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) über frühere Wirtschaftsabschwünge gestützt, die dem Instrument der Kurzarbeit schlechte Noten austeilen (kleine Wirkung, hohe Mitnahmeeffekte). So überrascht es nicht, dass es gemäss den Zahlen, die sgv vorliegen, schweizweit bloss rund 20 Betriebe gab, die Anfang Dezember 2009 Kurzarbeitsentschädigung von mehr als 12 Monaten beansprucht haben. „Abgesehen von diesen Einzelfällen gibt es keinen ausgewiesenen Bedarf nach einer weiteren Verlängerung“, meint Bigler. Die Erfahrung zeige, dass die wenigsten Betriebe von der Kurzarbeitsentschädigung ohne Unterbrüche Gebrauch machen. „Den heutigen Anspruch von 18 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erachten wir deshalb bereits als sehr grosszügig.“ 
&nbsp;<br /><b>Falsches Signal</b>
Mit einer erneuten Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung würde zudem nach Meinung des sgv konjunkturpolitisch ein falsches Signal ausgesendet. Direktor Bigler: „Obwohl gemäss den aktuellen Seco-Statistiken mit weiterhin steigenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen ist, dürfen wir feststellen, dass der Glaube an den Aufschwung allmählich wieder zu greifen beginnt. Vor diesem Hintergrund würde ein Entscheid zur Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung unnötig Unsicherheiten schüren. Die Konsumentenstimmung könnte negativ beeinflusst werden, was sich letztendlich kontraproduktiv auswirken würde.“
]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 12 Feb 2010 08:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Erschwerungen statt Verbote </title>
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			<description>Revision der Verordnung zur Dauernacharbeit</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Seite letzter Woche läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Verordnung zur Dauernacharbeit. Der sgv setzt sich dafür ein, dass die bis 2009 praktizierte flexible Regelung festgeschrieben wird.</b>
&nbsp;<br />„Die auf den ersten Blick trockene Materie ist für das Gewerbe von enormer Bedeutung, deshalb verfolgen wir die Revision mit Argusaugen“, betont sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Die Betriebe mieden nach Möglichkeit die Dauernachtarbeit, weil diese teuer sei und strengen Auflagen unterliege. Sie sei jedoch vorab in der Lebensmittelwirtschaft – etwa für Bäcker und Fleischverarbeiter oder Zeitungsdrucker – absolut unumgänglich. <br />&nbsp;
<b>Zufriedene Betroffene </b>
„Die Gewerkschaft, welche die Dauernachtarbeit bis aufs Blut bekämpfen und Wechselschichten fordern, interessieren sich nicht wirklich für die wahren Bedürfnisse der Betroffenen“, meint Bigler. „Für viele Mitarbeitende ist es aus sozialen oder familiären Gründen nämlich gar nicht möglich, wöchentlich in einer anderen Schicht zu arbeiten und damit ihr Privat- und Familienleben ständig neu zu organisieren.“ Die Folge: Gemäss dem „Bericht Dauernachtarbeit“ der Eidgenössischen Arbeitskommission vom November 2008 lehnen 86 Prozent der Dauernachtarbeitenden einen Schichtenwechsel ab. Heute stehen in der Schweiz rund 900 000 Beschäftigte regelmässig zwischen 19 und 6 Uhr im Einsatz; davon verrichten etwa 85 000 Personen in 1 900 Unternehmen Dauernachtarbeit.<br />&nbsp;
<b>Flexibler Vollzug</b>
Das seit 2000 geltende Arbeitsgesetz verbietet zwar die Dauernachtarbeit grundsätzlich, lässt jedoch Ausnahmen zu. Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2009 hat nun den bisherigen Vollzug in Frage gestellt, der sich am Prinzip der „betrieblichen Unentbehrlichkeit“ orientiert. Dieses Prinzip soll nun mit der Revision der Verordnungsbestimmungen fallen. Bigler befürchtet für diesen Fall Schlimmes: „Sollte die Verordnung nicht im Sinne der Bedürfnisse unserer Betriebe und ihrer Mitarbeitenden präzisiert werden, würde die Rechtsprechung für sich allein dazu führen, dass Dauernachtarbeit erheblich erschwert oder gar verunmöglicht wird.“ <br />&nbsp;
<b>Schlimme Vision</b>
Damit ist der Auftrag für den sgv klar: Er muss sich dafür einsetzen, dass die bis 2009 angewandte Praxis in der jetzt revidierten Verordnung festgeschrieben wird. Dies bedeutet laut Hans-Ulrich Bigler, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung von Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit in drei Hauptbereichen erfüllt sein müssen: 
<ul><li><p>fehlende Gegenschichten;</p></li><li><p>bestimmte Gegebenheiten zu Personalbedürfnissen, -bestand und -rekrutierung;</p></li><li><p>Bindung der Arbeitsausübung an den Nachtzeitraum. </p></li></ul>
„Gelingt es nicht, die Verordnungsbestimmungen in dieser Richtung sinnvoll zu konkretisieren, wird die Nacharbeit in vielen Bereichen derart erschwert, dass sie gar nicht mehr praktiziert werden kann“, befürchtet der Gewerbedirektor. Die Schreckensvision von lieblos aufgebackenen Tiefkühlbrötli, massiven Preisaufschlägen bei Frischfleisch und inaktuellen Zeitungen ohne Sportresultate des Vorabends könnte also bald zu Realität werden…
&nbsp;<br /><link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 05 Feb 2010 08:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Gegen den Gebührenwahnsinn</title>
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			<description>Frühjahrssession der Schweizerischen Gewerbekammer</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Im Mittelpunkt der Frühjahrssession der Schweizerischen Gewerbekammer stand die Problematik der überrissenen Konzessions- und Urheberrechtsgebühren. Das Gewerbeparlament verlangte in einer Resolution wirksame Massnahmen „gegen den Gebührenwahnsinn“.</b>
&nbsp;<br />Die Welle von dreisten Gebührenforderungen im Bereich von Radio und TV sowie des Urheberrechts, in deren Rahmen seit Herbst 2009 rund 130 000 KMU saftige, teils mehrere Jahre zurück reichende Rechnungen erhielten, wird nicht ohne Folgen bleiben. „Das Vorgehen der Billag und der von der Suisa angeführten Verwertungsgesellschaften ist ebenso inakzeptabel wie das wirtschaftliche Gebaren dieser Unternehmen“, betonte sgv-Direktor Hans-Ulrich-Bigler vor der Kammer. Die überzogenen Saläre und Entschädigungen der Führungskräfte seien ebenso ungerechtfertigt wie die weit überdurchschnittlichen Verwaltungskosten, die etwa bei der Suisa volle 20 Prozent des Umsatzes von 150 Millionen Franken betragen. <br />&nbsp;
<b>Monopolisten zurückbinden</b>
&nbsp;„Dass die Rechnungen nun rückwirkend ins Jahr 2004 erhoben werden, setzt dem Ganzen noch die Krone auf“, reflektierte Bigler die Stimmung an der sgv-Basis. Es gehe nicht an, dass in einem Rechtsstaat wie der Schweiz so übermächtige Organisationen wie die Billag oder die Suisa ihre Monopolstellung gegenüber den Mikro- und Kleinbetrieben derart ungehemmt ausspielen könnten. Aber es käme noch schlimmer, meinte Bigler: „Der Bundesrat strebt die geräteunabhängige Erhebung von Radio- und TV-Gebühren bei allen Unternehmen und Haushaltungen an. Und gewisse Urheberrechtsverwerter wollen mit einer ‚Kulturflatrate’ eine neue Steuer auf allen Breitband-Internetanschlüssen einführen.
Die Gewerbekammer verabschiedete in der Folge einstimmig eine Resolution, in der sie die folgenden einschneidenden Massnahmen verlangt:
<ul><li><p>KMU sollen generell von den Gebührenpflichten befreit werden.</p></li><li><p>Die Verwaltungskosten der Gebührenerhebungsstellen, bzw. der Verwertungsgesellschaften sind auf 5 bis maximal 10 Prozent des Gesamtumsatzes zu beschränken. Die Einsparungen in den Verwaltungskosten müssen vollumfänglich an die Gebührenpflichtigen weitergegeben werden.</p></li><li><p>Es dürfen keine neuen, insbesondere flächendeckenden und geräteunabhängigen Gebühren im Radio- und TV-Bereich erhoben werden, und die SRG-Gebühren sind zu senken.</p></li><li><p>Das Inkasso von Gebühren soll künftig der kostengünstigsten Stelle übertragen werden.</p></li><li><p>Gebühren- oder Tarifansprüche, die älter als ein Jahr sind, verfallen ersatzlos.</p></li></ul>
Die Umsetzung dieser Forderungen erfordert mehrere Gesetzesänderungen. Diese will der sgv u.a. mit parlamentarischen Vorstössen anstreben, die bereits in der Märzsession eingereicht werden sollen.
<b>&nbsp;<br />Bruno Zuppiger nominiert</b>
Die Kammer hat an ihrer Frühlingssession in Bern auch die Weichen für die Ablösung an sgv-Spitze gestellt: Sie empfiehlt dem Ende Mai in Lugano stattfindenden Kongress einstimmig SVP-Nationalrat Bruno Zuppiger als Nachfolger des zurücktretenden Präsidenten, FDP-Nationalrat Edi Engelberger. Ebenfalls problemlos ging die Parolenfassung über die Bühne. Das Gewerbeparlament empfiehlt die Vorlage zur generellen Einführung der Tierschutzanwälte zur Ablehnung. Die Kammermitglieder konnten sich mit den Eingriffen in die Kompetenzen der Kantone ebenso wenig anfreunden wie mit einem weiteren Ausbau der Bürokratie. Mangels gewerblicher Relevanz verzichtete die Kammer auf eine Parole zum Verfassungsartikel „Forschung am Menschen“. Die Vorlage zur Senkung des&nbsp; Umwandlungssatzes wurde vom Gewerbeparlament bereits im vergangen Herbst empfohlen.
<br /><link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>
]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 29 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Das Transportgewerbe blutet</title>
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			<description>Pessimistische Astag-Prognose bestätigt sich</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Die Befürchtungen des Schweizerischen. Nutzfahrzeugverbands Astag, dass sich die Wirtschaftskrise im Strassentransport verheerend auswirkt, haben sich leider bewahrheitet: Die Konkurse stiegen 2009 um 90 Prozent. </b>
&nbsp;<br />Im letzten Sommer hat die Astag mehrmals vor den verheerenden Folgen der Finanz- und Wirtschaftskrise für den Schweizer Strassentransport gewarnt. Inzwischen ist klar, dass sich die düstere Prognose leider bestätigt. „Sorge bereiten uns insbesondere die Arbeitslosenzahlen“, resümiert Astag-Zentralpräsident Adrian Amstutz die momentane Lage. Diese hat gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) von August 2008 bis Dezember 2009 um 120 (!) Prozent auf 2 681 Personen zugenommen. Damit wurde ein unrühmlicher Rekordstand seit fast sechs Jahren erreicht. „Zugleich findet momentan offenbar eine regelrechte ‚Flucht in die Selbständigkeit’ statt“, beschreibt Amstutz die Folgen der Beschäftigungslage. Dafür spricht laut Astag auch die Zunahme der Firmengründungen in den letzten Monaten. Nicht zuletzt deshalb konnte der Mitgliederbestand der Aastag erfreulicherweise auch ungefähr gehalten werden, wenngleich es auch unter den Mitgliedern zahlreiche Geschäftsaufgaben gegeben hat.
<b>&nbsp;<br />Gesättigter Markt</b>
Die „Flucht in die Selbständigkeit“ hat für die Astag nicht nur positive Seiten: „Oftmals werden mit Pensionskassengeldern die notwendigen Investitionen für eine Neugründung getätigt, obwohl der Markt gerade nach dem Wirtschaftseinbruch gesättigt ist“, bedauert Astag-Direktor Michael Gehrken. Viele neue Unternehmen hätten denn auch „keine allzu langfristige Perspektive, was sich mittelfristig für die Betroffenen verheerend auswirken wird“. 
Entsprechend dramatisch fielen von Januar bis Dezember 2009 auch die Anzahl der Konkurse aus; die Zunahme betrug laut neusten Statistiken hier 91 Prozent. Ein untrügliches Indiz der Krise ist schliesslich, dass die Inverkehrssetzung von neuen Fahrzeugen von Januar bis November 2009 um 30 Prozent eingebrochen ist.
<b>&nbsp;<br />Entlastung muss kommen</b>
Vom „Kahlschlag“ stark betroffen sind kleinere und mittlere Unternehmen. Wie die Astag richtig voraussagte, leiden sie unter dem fiskalischen Würgegriff des Staates, der in einem ohnehin sehr schwierigen Marktumfeld kaum noch Luft zum Atmen lässt. „Es ist ziemlich grotesk, wie Bundesrat und Behörden in dieser Situation wider besseren Wissens die Schraube weiterhin anziehen“, hält Präsident Adrian Amstutz fest. Offenbar sei der Wirtschaftseinbruch in den gemütlichen Amtsstuben in Bern selbst noch nicht richtig angekommen. Anders könne er sich gewisse Schildbürgerstreiche wie die Beibehaltung der 2009 erhöhten LSVA für Cars nicht erklären 
Leider habe es der Bundesrat bisher nicht für nötig gehalten, der Branche entgegenzukommen. „Wir wollen keine finanzielle Unterstützung oder Subventionen“, stellt Amstutz klar. Vielmehr gehe es um eine Verbesserung der Rahmenbedingungen, die jeder Staat im eigenen Interesse anstreben müsste. Fast alle Vorschläge, welche die Astag im letzten Juli zur Milderung der Krise einreichte, seien jedoch in der Schublade der Behörden versunken. „Um weitere Härtefälle abzuwenden, braucht es jetzt aber umso dringender eine massive Reduktion der Gesamtbelastung“, fordert Astag-Direktor Gehrken. Dies auch deshalb, weil im Binnenverkehr die schwierigste Phase jetzt wohl erst noch bevorstehe.
&nbsp;<br />Deshalb hält die Astag weiterhin an ihren zwei Hauptforderungen vom Juli 2009 fest:
<ul><li><p>fiskalische und administrative Erleichterungen wie etwa eine Intervall-Verlängerung bei Motofahrzeugprüfungen;</p></li><li><p>Abschaffung gewisser Gebühren oder eine kostenlose Erneuerung der Fahrerkarte.</p></li></ul>
&nbsp;<br />Angesichts des nur zögerlichen Aufwärtstrends müssen dem Strassentransport alle unnötigen bürokratischen Steine so rasch als möglich aus dem Weg geräumt werden. Denn, so Adrian Amstutz: „Der Strassentransport ist mit 90 Prozent der transportierten Güter in der Schweiz die unabdingbare Versorgungsader unserer Wirtschaft und unserer Bevölkerung!“
<br /><link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 22 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>„Klar auf dem richtigen Weg“</title>
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			<description>Eröffnung der 61. Gewerblichen Winterkonferenz</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>„Frauentag“ zum Auftakt der 61. Gewerblichen Winterkonferenz: sgv-Vizepräsidentin Kathrin Anderegg und Bundesrätin Micheline Calmy-Rey eröffnete die diesjährige Veranstaltung in Klosters. Das „Davos des Gewerbes“ wartet erneut mit einem attraktiven Programm auf.</b>
&nbsp;<br />Traditionellerweise ist präsidiale Eröffnungsansprache zugleich eine gewichtige Grundsatzrede, in der Bilanz gezogen und künftige Strategien des Verbandes erläutert werden. Dieses Jahr machte es eine akute Rückenerkrankung dem sgv-Präsidenten, Nationalrat Edi Engelberger, allerdings unmöglich in Klosters aufzutreten. Vizepräsidentin Kathrin Anderegg sprang in die Bresche und überbrachte eine spannende Botschaft zum „State of the Union“. <br />&nbsp;
<b>Strategie umgesetzt</b>
Die Bernerin zeigte sich in erster Linie erfreut über die zügige Umsetzung der neuen Verbandsstrategie. Als Haupterfolge erwähnte sie die KMU-freundliche Revision der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung sowie die Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts, die – trotz zähem Widerstand des Bundesrates – gewerbeverträglich aufgegleist werden konnte. „Wir sind auf dem richtigen Weg. Am Gewerbekongress vom 28. Mai 2010 in Lugano wird unser Präsident Edi Engelberger mit Stolz verkünden können ‚Ziel erreicht, Auftrag erfüllt’, und er kann seinem Nachfolger ein gut bestelltes Haus übergeben“, meinte Anderegg. <br />&nbsp;
<b>Flut von Bevormundung</b>
Die Präsidentin von Berner KMU&nbsp; verhehlte aber auch einige Enttäuschungen nicht. Bestenfalls durchzogen sei vorab die Bilanz in der Lebensmittel- und Präventionspolitik. Immerhin kämpfe der sgv zusammen an vorderster Front gegen die verschiedenen Exzesse in der Lebensmittelpolitik, das überflüssige neue Präventionsgesetz und die Flut von immer neuen bevormundenen Regulierungen. Arge Sorgen bereite dem sgv auch die unverschämte Abzockerei der Gebühreneinzieher Billag und Suisa, die durch spezielle „Raubzüge“ in den letzten Monaten besonders die KMU stark belasteten. Für Anderegg ist klar: „Der gesunde Menschenverstand scheint in diesem Bereich nicht mehr zu funktionieren. Gegen einen solchen Unsinn werden wir mit aller Entschiedenheit ankämpfen, nötigenfalls über den mühsamen Weg der Gesetzesrevisionen.
Die sgv-Vizechefin liess keinen Zweifel an der Haltung des Verbandes angesichts der äusserst düsteren Finanzierungsperspektiven im Sozialversicherungsbereich. Angesagt seien eine rasche Kehrtwendung und ein Paradigmenwechsel. Anstatt die Finanzierung wie in der Vergangenheit immer auf die stetig ausgeweiteten Leistungskataloge auszurichten, müssen die Leistungen inskünftig an die zur Verfügung stehenden Finanzen angepasst werden. „Wir werden uns auch dafür einsetzen, dass die Schuldenbremse auch in diesem Bereich zur Anwendung kommt“, kündigte Anderegg an.
<b>&nbsp;<br />Offene Welt für KMU</b>
Aussenministerin Micheline Calmy-Rey sagte ihre Teilname wenige Sunden vor Tagungsbeginn ab: Die Wetterlage um die Mittagsstunde schien für einen Helikopterflug nach Klosters ungeeignet – obwohl viele Teilnehmende aus der Romandie und aus dem Bernbiet problemlos per Auto anreisen konnten... Ihre Rede, in der sie den Schweizer KMU grosse Chancen auf den Auslandmärkten einräumte, wurde von ihrem Kabinettschef, Botschafter Benedikt Wechsler, gehalten. Er brach zugleich eine (sehr lange) Lanze für die Fortsetzung der Personenfreizügigkeit und erinnerte daran, dass der Bilaterale Weg &quot;nicht unendlich&quot; sei.
<br /><link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 15 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Falsches Signal ohne Wirkung</title>
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			<description>Diskussion über die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Bundespräsidentin Doris Leuthard ist gefordert: Ihr Volkswirtschaftsdepartement (EVD) prüft derzeit die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung von 18 auf 24 Monate. Der Schweizerische Gewerbeverbands sgv lehnt diese unnötige Massnahme ab.</b>
&nbsp;<br />In den vergangenen Wochen sind im EVD drei Gesuche um die Erhöhung auf 24 Monate eingegangen. Die Absender haben politisches Gewicht: Neben dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) wurde die Forderung vom Schweizerischen Arbeitgeberverband und dem Dachverband der Maschinen-, Elektro- und Metallindustrie (Swissmem) gestellt. 
&nbsp;<br /><b>Gewichtige Argumente</b>
Der sgv hat bereits die im vergangenen April vom Bundesrat in Kraft gesetzte Verlängerung von 12 auf 18 Monate abgelehnt. Umso klarer sagt er nun Nein zu einer neuerlichen Verlängerung. Seine Absage hält er in einem Brief an Bundespräsidentin Doris Leuthard fest. Im Vordergrund stehen für den sgv dabei die folgenden Argumente:
<ul><li><p>Zweck der Kurzarbeitsentschädigung ist es, den Betrieben ein Instrument zu geben, um ohne Entlassungen einen vorübergehenden Arbeitsrückgang überbrücken zu können. Nach Ablauf von 18 Monaten kann wohl kaum noch von einem vorübergehenden Arbeitsrückgang gesprochen werden. Eine Verlängerung wäre daher systemwidrig.</p></li><li><p>Gemäss aktuelllen Zahlen, die dem sgv&nbsp; vorliegen, gibt es schweizweit bloss 21 Betriebe, die anfangs Dezember Kurzarbeitsentschädigung von mehr als 12 Monaten beansprucht haben. Abgesehen von diesen wenigen Einzelfällen gibt es somit keinen nachgewiesen Bedarf nach einer weiteren Verlängerung. Es kann nicht angehen, dass der Leistungskatalog der finanziell schwer angeschlagenen Arbeitslosenversicherung lediglich wegen ein paar wenigen Einzelfällen erneut ausgeweitet wird.</p></li><li><p>Etliche Unternehmer haben dem sgv mitgeteilt, dass sie bereits die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung auf 18 Monate als nutzlos erachten, da es sich die wenigsten Betriebe leisten können, derart lange auf strukturelle Anpassungen zu verzichten. </p></li><li><p>Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Betriebe die Kurzarbeitsentschädigung ohne Unterbrüche in Anspruch nehmen. Einen Anspruch von 18 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erachtet der sgv deshalb bereits als sehr grosszügig.</p></li></ul>
&nbsp;<br /><b>Kauflust erhalten</b>
Für sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler ist ein weiterer Aspekt wichtig: „Wir dürfen in der jetzigen Situation keine falschen Signale aussenden.“ Die Binnenwirtschaft habe sich bisher trotz der weltweiten Krise gut gehalten, betont der Gewerbedirektor. Vor allem der Privatkonsum habe sich als robust erwiesen Aus der Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung müssten die Konsumenten aber schliessen, dass das Schlimmste noch kommen werde, was ihnen. die Kauflust verderben könnte. „Das wäre für die Konjunktur fatal, denn der Privatkonsum ist einer der wichtigsten Motoren des Aufschwungs“, warnt Bigler. Zudem wäre die Gefahr gross, dass auch in künftigen Rezessionen rasch 24 Monate Kurzarbeitsentschädigung eingeführt würden. Das könnte die hoch verschuldete Arbeitslosenversicherung nicht verkraften.
&nbsp;<br /><b>„Koalition“ für Verlängerung</b>
Ganz anderer Meinung ist der Schweizerische Gewerkschaftsbund, der die Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate fast ultimativ fordert. Dank der Kurzarbeit seien in der gegenwärtigen Krise viele Stellen erhalten worden. Bald würden zahlreiche Unternehmen die Obergrenze von 18 Monaten erreichen. Um Stellen zu erhalten sei die neuerliche Erhöhung unumgänglich, betont der SGB. Swissmem hatte bereits im September eine Verlängerung der Kurzarbeit auf 24 Monate gefordert (dies neben einem milliardenschweren staatlichen Überbrückungsfonds, der zinsgünstige Kredite gewähren soll). Swissmem ist – zusammen mit dem Arbeitgeberverband – der Meinung, dass die Exporte zwar zusammengebrochen seien, aber die Branche müsse für einen späteren Aufschwung gut aufgestellt sein. Dazu gehöre eben auch, gut qualifiziertes Personal möglichst lange halten zu können.
<br /><link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 08 Jan 2010 00:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler zieht Bilanz</title>
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			<description>Erfolge im schwierigen Jahr</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>„Es war kein einfaches, aber ein insgesamt doch überraschend erfolgreiches Jahr“, bilanziert Gewerbedirektor Hans-Ulrich Bigler im Rückblick auf 2009. Vorab dank der gewerblichen Wirtschaft habe die Krise nicht voll durchschlagen können.</b>
<br />„Es zeigt sich einmal mehr, wie wichtig die KMU für die Schweizer Wirtschaft sind. Ohne dieses ‚Rückgrat’ würde sich diese mit ähnlichen Riesenproblemen konfrontiert sehen, wie sie die meisten EU-Länder derzeit erleben“, betont der sgv-Direktor.&nbsp; Diese tragende Rolle könne die gewerbliche Wirtschaft aber nur spielen, wenn sie für ihre Tätigkeit gute Rahmenbedingungen vorfinde. „Das heisst konkret erträgliche Besteuerung, keine überbordenden Abgaben und Gebühren sowie eine tiefe administrative Belastung“, sagt Bigler. Genau diese drei Prunkte seien denn auch zentral in der neuen Strategie, die der Schweizerische Gewerbeverband sgv seit 2008 konsequent umsetzt. 
<br /><b>Drei Ziele erreicht</b>
Der seit 18 Monaten amtierende Gewerbedirektor verhehlt nicht, dass es „enorm schwierig“ war, angesichts der Krise die Zielsetzungen des Verbandes erfolgreich umzusetzen. Bigler sieht dabei drei grosse Erfolge:
<ul><li><p>Den Abschluss des ersten Teils der Mehrwertsteuerreform. Sie bringt den KMU konkrete Vorteile und administrative Entlastungen. Zudem verbessert sich die Steuerkulturdeutlich</p></li><li><p>Die drei vom Parlament aufgegleisten Konjunkturprogramme des Bundes führen nicht in eine Schuldenwirtschaft. Wichtig auch: die Schuldenbremse wird nicht ausgehebelt. </p></li><li><p>Bei der laufenden Revision des Aktienrechts wird den speziellen Bedürfnissen der KMU nun Rechnung getragen. Hier muss der Kampf aber unvermindert fortgesetzt werden.&nbsp; „Leider steht bei den meisten wichtigen Fragen der Abwehrkampf im Vordergrund“, meint Bigler. Für konstruktive Gestaltung der Rahmenbedingungen habe die eidgenössische Politik nur wenig übrig. „Umso wertvoller ist die positive Entwicklung bei der Mehrwertsteuer und – mit Einschränkungen – bei der Unternehmensbesteuerung.“</p></li></ul>
<br /><b>Streit um Berufsbildung</b>
Zu wahren Abwehrschlachten sah sich der Verband bei zwei Kerngeschäften gezwungen. Eine im Bereich der Berufsbildung wurde eindeutig und nachhaltig gewonnen: Der Angriff der Akademien der Schweiz, die in einem Weissbuch die Berufslehre auf höchst zweifelhafte Art und Weise in Frage gestellt hatte, erwies sich glücklicherweise als totaler Flop. „Eigentlich müssten wir den Autoren dankbar sein, weil sie eine öffentliche Diskussion über die Gleichwertigkeit der schulischen und beruflichen Bildung ausgelöst haben. Dabei haben sie auf der ganzen Linie verloren – und diese Niederlage wird die Berufsbildung massiv stärken“, freut sich Bigler. 
Noch nicht entschieden ist hingegen der Konflikt um die Pläne des Bundes im Bereich der Gesundheitsprävention. Der sgv hat mit der von ihm angeführten „Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik“ zusammen mit den betroffenen Branchen eine wirksame Gegenwaffe in der Hand. Hans-Ulrich Bigler „Wir werden alles tun, damit die Gesundheitsbürokraten ihre kostspieligen Pläne zur Entmündigung der Bürger und der Wirtschaft wieder fallen lassen.“ 
<br /><b>Gegen Billag-Exzesse</b>
Nicht weniger Sorgen bereitet dem sgv aber auch die parastaatliche Bürokratie. Als Dauerbrenner erweist sich der Streit mit dem „konzessionierten Abzocker“ Billag. Der Einzieher von Radio- und TV-Gebühren bombardiert seit Monaten die KMU mit fragwürdigen Rechnungen, die teils Jahre zurück reichen. Der sgv hat dagegen bereits beim Medienminister Moritz Leuenberger gegen solche Auswüchse interveniert. „Wir werden auf parlamentarischem Weg versuchen, die Billag in die Schranken zu weisen“, verspricht Hans-Ulrich Bigler. Eben getreu dem sgv-Motto: „Wir wollen respektiert, wenn nötig auch gefürchtet werden.“&nbsp;&nbsp; 
<br /><link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>
]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 18 Dec 2009 10:05:00 +0100</pubDate>
			
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			<title>Fehltritt auf Bundeskosten</title>
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			<description>Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen macht linke Propaganda</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Einmal mehr sorgt eine vom Bundesrat eingesetzte Eidgenössische Kommission für grossen Unmut im bürgerlichen Lager. Diesmal geht es um organisierte Proteste gegen die geplante Verschärfungen der Arbeitslosenversicherung.</b>
&nbsp;<br />Ärger über nestbeschmutzerische Aktivitäten hat es bislang vorab im Zusammenhang mit der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus gegeben. Dieses extrem gutmenschlich geprägte Gremium sorgt regelmässig dafür, dass die Schweiz als Menschenrechtsbrecherin an den Pranger gestellt wird. Doch jetzt erhalten die staatlich finanzierten Antirassismus-Wächter ernsthafte Konkurrenz: die (EKKJ) provoziert mit einer SMS-und Telefonaktion bürgerliche Volksvertreter zur Weissglut. 
Die dem Departement des Inneren unterstellte Körperschaft hat kurz vor der am 8. Dezember programmierten Parlamentsdebatte zur Revision der Arbeitslosenversicherung Jugendliche dazu animiert, ihre Meinung per SMS bei den Nationalräten zu deponieren. Dass die Kampagne schnell entgleiste, ist den Verantwortlich ziemlich egal.
&nbsp;<br /><b>Slogans gleich mitgeliefert</b>
Das Vorgehen ist einfach: Auf einer extra geschaffenen Internetseite veröffentlicht die EKKJ die NatelNummern fast aller Nationalräte – und fordert dazu auf, bei ihnen per SMS gegen die Revision der Arbeitslosenversicherung zu protestieren. Damit es die jungen Aktivisten leichter haben, werden auf der Website gleich einige scharfe Musterslogans mitgeliefert (Kostprobe: „Jetzt soll auch noch die Arbeitslosenversicherung auf deine Kosten saniert werden“). 
Die Aktion der EKKJ wird übrigens von der Schweiz. Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, dem Dachverband offene Jugendarbeit Schweiz und der Kinder- und der Jugendförderung Schweiz mitgetragen. Allen Organisationen ist eines gemeinsam: sie werden weitgehend vom Bund finanziert.
&nbsp;<br /><b>„Terror“ ohne Wirkung</b>
Entsprechend kritisiert SVP-Vertreter Toni Bortoluzzi, der wie andere bürgerliche Parlamentarier mit SMS und Rüpelanrufen eingedeckt wurde, dass die Kampagne über Steuergelder finanziert wird. FDP-Nationalrat Philipp Müller, spricht dezent von einer „Ungehörigkeit“. Der „Telefonterror“, wie ihn die Jugendkommission initiiert habe, bewirke gar nichts, „sondern heizt höchstens zusätzlich an“. Kein Verständnis hat auch CVP-Nationalrat und sgv-Vorstandsmitglied Ruedi Lustenberger: „Die EKKJ schadet sich mit dieser Aktion selbst, weil sie ihre Überparteilichkeit verliert.“
&nbsp;<br /><b>Zweifel in der Kommission</b>
Kommissionspräsident Pierre Maudet kommt ob der ganzen Aufregung aus dem Staunen nicht heraus. Die Homepage koste nur einige hundert Franken und die publizierten Natelnummern seien über andere Kanäle öffentlich zugänglich (was in mehreren Fällen nachweislich nicht stimmt). Im Übrigen handle es sich um eine „sehr gute Idee, die den Dialog der Jugend mit den Politikern fördert“, betont der smarte Genfer FDP-Gemeinderat, dem die Romands heisse Bundesratsambitionen nachsagen.
Maudets seltsame Sicht der Dinge teilen offenbar nicht alle Mitglieder der EKKJ. An der entscheidenden Sitzung gab einer der Anwesenden laut Tagungsprotokoll zu bedenken: „Wenn eine Kommission, die andere Einflussmöglichkeiten hat, auf solch ein Mittel zurückgreift, kann dies der&nbsp; Glaubwürdigkeit schaden.“
<link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>p.lucca@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 11 Dec 2009 10:11:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Korrekturen drängen sich auf</title>
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			<description>Diskussion über die Personenfreizügigkeit</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Unter dem Eindruck steigender Arbeitslosenzahlen hat die Debatte über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit an Intensität gewonnen. Auch der sgv fordert Korrekturen – soweit dies der enge Spielraum erlaubt.</b>
&nbsp;<br />Die Fakten liegen auf dem Tisch: Die Arbeitslosenquote dürfte bald die magische 5-Prozent-Grenze kratzen, es kommen weiterhin neue Arbeitskräfte ins Land und die Rückwanderung von stellenlosen Ausländern findet nicht statt. Kein Wunder, dass nun auch Wirtschaftsministerin Doris Leuthard freimütig Fehleinschätzungen des Bundesrats einräumt. Die Magistratin führt diese Entwicklung darauf zurück, dass die Arbeitslosigkeit im europäischen Ausland doppelt so hoch ist wie in der Schweiz. Die Chance, dort wieder einen Job zu finden, sei damit viel kleiner als in der Schweiz.
&nbsp;<br /><b>Abkommen nicht kündigen</b>
Kein Thema ist für Leuthard eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und Neuverhandlungen mit der EU, wie dies Teile der SVP verlangen. Ein solcher Schritt sei unrealistisch, weil damit alle anderen Verträge der Bilateralen I hinfällig würden. „Und das wäre für unsere Wirtschaft verheerend.“ Wenig hält die Bundesrätin auch von Appellen ihrer SP-Kollegin Micheline Calmy-Rey an die Arbeitgeber, bei Neueinstellungen vorab Arbeitslose aus der Schweiz zu berücksichtigen. Sie habe Vertrauen in die Patrons, die „ein Herz für die Schweiz haben“. Für viele Betriebe gebe es aber nicht genug Fachkräfte. Insofern blieben solche Aufrufe ohne Wirkung.
&nbsp;<br /><b>sgv für schärferes Gesetz</b>
Sorgen bereitet die prekäre Situation auf dem Arbeitsmarkt auch dem Schweizerischen Gewerbeverband sgv. Direktor Hans-Ulrich Bigler: „Die Kündigung des Freizügigkeitsabkommens und Rückkehr zum alten Regime von Maximalquoten würde allerdings nichts bringen. Eine Wiedereinführung der Kontingente für die alten EU-Länder wie Deutschland und Portugal wäre ein Schritt in die falsche Richtung. Die steigende Arbeitslosigkeit ist beängstigend; sie lässt sich aber nicht dadurch senken, dass der Arbeitsmarkt quantitativ eingedämmt wird.“ Man müsse jedoch dafür sorgen, dass die Rückwanderung von Arbeitslosen nicht durch zu attraktive Bedingungen behindert werde. Der sgv strebt deshalb eine echte Verschärfung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes im Rahmen der laufenden Revision an. Insbesondere soll künftig auch die Höhe der einbezahlten Beiträge in die Anspruchsberechtigung einbezogen werden. Bigler möchte auch, dass die im 3. Konjunkturprogramm des Bundes bewilligten Mittel schwergewichtig für die Umschulung im Bereich des Gesundheitssektors eingesetzt werden. „Es hat doch keinen Sinn, fehlendes Pflegepersonal aus dem Ausland zu holen, wenn wir Tausende von geeigneten Leuten haben, die ohne Job sind.“
&nbsp;<br /><b>Möglichkeiten nutzen</b>
Nationalrat und Gewerbekammermitglied Phillip Müller, ein ausgewiesener Kenner der Materie, sieht das Hauptproblem in der Tatsache, dass ausgerechnet in jenen Bereichen, wo die Schweiz die höchste Arbeitslosenquote aufweist – etwa in der Gastronomie –, auch die meisten Arbeitskräfte einwandern. Eine Kündigung des Freizügigkeitsabkommens lehnt der Aargauer FDP-Politiker jedoch entscheiden ab: „Wir müssen zuerst die vielen Kontrollinstrumente und die Sanktionsmöglichkeiten nutzen, die wir haben. Auch beim Familiennachzug liegt einiges drin“, meinte er in einem ausführlichen Gespräch mit der Gewerbezeitung.<br />&nbsp;
<link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>p.lucca@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 04 Dec 2009 08:00:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Nein zum Diktat der Behörden</title>
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			<description>sgv-Einsatz gegen eigenmächtige Festlegung der Saldosteuersätze</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Für viele KMU ist die Anwendung der Saldosteuersatzmethode eine grosse Erleichterung bei der Handhabung der Mehrwertsteuer (MWSt). Entsprechend wachsam verfolgt der sgv die Festlegung dieser Sätze.</b>
&nbsp;<br />Es ist eine traurige Wahrheit, dass die MWSt zu den Bereichen zählt, die die höchsten administrativen Lasten verursachen. Für die MWSt-pflichtigen Unternehmen belaufen sich die zusätzlichen Kosten jährlich auf fast 450 Millionen Franken. Eine Verringerung dieser Belastung ist in erster Linie durch die Anwendung der sogenannten Saldosteuersatzmethode (SStS) möglich; diese erlaubt den KMU, die mit der Berechnung der Vorsteuer zusammenhängenden Komplikationen zu umgehen. Ein weiterer Vorteil: die Abrechnung muss nur alle sechs Monate erstellt werden und nicht jeden Monat wie bei der normalen Methode.
&nbsp;<br /><b>Neue Erleichterungen</b>
Angesichts dieser Fakten hat das Parlament im vergangenen Juni ein neues MWSt-Gesetz gutgeheissen, das die Attraktivität der SStS-Methode steigert. Im Artikel 37 werden die für deren Anwendung erforderlichen Umsatzlimiten erhöht und die Bedingungen für das Übernehmen bzw. Verlassen dieser Abrechnungsart gelockert. Als Folge einer vom sgv gestellten Forderung gewährte der Gesetzgeber zudem den betroffenen Branchenverbänden das Recht auf Konsultation vor der Festlegung des SStS durch die eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV).
Unser Parlament verdient also ein dickes Lob. Doch wie so oft in Sachen MWSt steckt der Teufel in der Umsetzung und Interpretation des Gesetzes – einem Bereich, wo die ESTV uneingeschränkt herrscht. So verschickte die ESTV am 25. August 2009 ein Schreiben an die betroffenen Branchenorganisationen, in dem sie verlangte, alle aktuellen Statistiken zwecks Berechnung des SStS für ihre Tätigkeit bis spätestens Mitte September einzureichen. Angesichts der eingeräumten Frist ist es nicht verwunderlich, dass die ESTV nur einige wenige Antworten erhielt.
<b>&nbsp;<br />Unziemliche Eile</b>
Noch um einiges grösser war dann die Überraschung bei den Branchenverbänden, als sie ein zweites Schreiben von der ESTV mit Datum vom 21. Oktober 2009 erhielten. Darin teilte die Behörde mit, sie habe in der Zwischenzeit die SStS aller Branchen und Tätigkeiten anhand ihrer eigenen Datenbank überprüft und neu berechnet. Etliche Branchen sahen sich so plötzlich mit einem höheren Steuersatz konfrontiert – der wohlgemerkt auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten soll! Ihnen wurde eine Frist bis 31. Oktober eingeräumt, um Stellung zu nehmen und detaillierte Statistiken zur Berechnung des Steuersatzes zu liefern.
Was ist dabei besonders stossend? Ganz offensichtlich wurde mit dem Vorgehen der ESTV der Sinn der neuen Bestimmungen im Artikel nicht respektiert. Das von der ESTV vorgegebene Prozedere verunmöglichte es, die Dachorganisationen der betroffenen Branchen auf ordnungsgemässe Art und Weise zu konsultieren. Im Rahmen dieser „Express-Aktion“ war es den meisten betroffenen Branchenorganisationen gar nicht möglich, auf das Ersuchen der ESTV zu antworten. Hinzu kommt: die ESTV nahm sich nicht einmal die Mühe, die Erhöhung gewisser SStS zu begründen, die in erster Linie Mikro-Unternehmen treffen.
Die neue, vom Parlament verabschiedete gesetzliche Basis wurde allseits begrüsst. Dies nicht nur wegen der Vereinfachung der MWSt, sondern auch weil man sich davon eine Verbesserung der Beziehungen zwischen der ESTV und den MWSt-pflichtigen Unternehmen erhofft hat. Doch angesichts des rücksichtslosen Vorgehens der ESTV bei der Festlegung der SStS glaubt man sich in die Anfangszeiten der MWSt zurückversetzt, als die ESTV die üble Angewohnheit hatte, sich um die Bedürfnisse der Steuerpflichtigen zu foutieren. 
Diese bürokratische Festlegung des SStS gilt es um jeden Preis zu verhindern. Der sgv hat in enger Zusammenarbeit mit den betroffenen Brachenverbänden – vorab mit dem Schuhhändlerverband und Swiss Fashion Stores – bei den Behörden interveniert. Zugleich wurden entsprechende parlamentarische Vorstösse vorbereitet. Diese Bemühungen zeigten Wirkung: Letzte Woche signalisierte die ESTV sein Einlenken, indem er die Sätze für den Schuh- und Textilienhandel auf das heutige wesentlich tiefere Niveau senkte. Es scheint also, dass die mühsam errungen neue „Kultur“ im Mehrwertsteuerbereich doch nicht bloss eine Eintagsfliege ist.<br />&nbsp;
<link m.taddei@sgv-usam.ch - TextLink><em>Marco Taddei, sgv-Vizedirektor</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>m.taddei@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 10:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Die Schnapsidee des Jahres</title>
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			<description>Ungerechtfertigte TV- und Radiogebühren</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Die Diskussion um ungerechtfertigten TV- und Radiogebühren lodert wieder hoch auf. Für explosiven Zündstoff sorgt Martin Dumermuth, Direktor des Bundesamtes für Kommunikation (Bakom), mit einem absurden Vorschlag: alle Haushalte sollen bezahlen.</b>
&nbsp;<br />Der Bundesrat will im kommenden Jahr die Radio- und TV-Gebühren neu regeln. Dumermuths Bakom spielt dabei eine zentrale Rolle – und man ist deshalb gespannt, was das Amt der Landesregierung spätestens Ende Januar 2010 vorschlägt.
&nbsp;<br /><b>Gebühr für alle</b>
Und siehe da: Direktor Martin Dumermuth sorgte letzte Woche für totale Verblüffung mit einem Vorschlag, der in seiner Dreistigkeit kaum zu überbieten ist. Künftig soll nämlich jeder Haushalt gebührenpflichtig werden, ungeachtet der Tatsache, ob er die entsprechenden Empfangsgeräte besitzt oder nicht. Dumermuth begründete die Ausdehnung der Gebührenerhebung auf alle Haushalte mit dem Umstand, dass der Begriff Empfangsgerät unscharf geworden sei, weil der Konsum elektronischer Medien heute oft auch mit einem PC oder einem Handy möglich sei. Es sei immer weniger kontrollierbar, wer die Programme konsumiere.
<b>&nbsp;<br />Rückendeckung für Billag</b>
Dumermuth erteilte zugleich den Forderungen nach Abschaffung der Billag, beziehungsweise alternativen Inkassomethoden für die Radio/TV-Gebühren, eine Absage. Ein Inkasso durch die kantonalen Steuerverwaltungen oder durch die Elektrizitätswerke käme ziemlich sicher viel teurer. Denn eine zentrale Lösung sei effizienter und billiger, weil die Fixkosten nur einmal anfielen. Und: Die Billag-Detektive, die Jagd auf Schwarzseher und -hörer machen, würden so überflüssig, und es liessen sich pro Haushalt 35 Rappen monatlich sparen. Macht 4.20 Franken weniger im Jahr – bei 462 Franken Radio- und TV-Empfangsgebühr…
&nbsp;<br /><b>Wider das Rechtsempfinden</b>
Das Staunen über Dumermuths Vorschläge war gross, zumal der 56-Jährige ausdrücklich betonte, dass es „die Option ist, die für uns im Vordergrund steht.“ Mit Kopfschütteln reagierte sgv-Chefökonom Rudolf Horber auf den Vorschlag: „Das ist die Schnapsidee des Jahres! Damit wird nicht nur das Rechtsempfinden der Bürgerinnen und Bürger in Frage gestellt, sondern auch der gesunde Menschenverstand.“ Die SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, die mit mehreren parlamentarischen Vorstössen – und mit Unterstützung durch den sgv – gegen das Inkassosystem und die Abzockermethoden der Billag kämpft, ist empört. „Das ist so, wie wenn jeder eine Autobahn-Vignette kaufen müsste, selbst diejenigen, die kein Auto besitzen.“ Auch andere Parlamentarier sind entsetzt: „Mit der gleichen Logik müsste bei Velofahrern eine Tankstellen-Nichtbenutzungsgebühr und bei Autofahrern eine Gebühr wegen der Nichtbenutzung von Fahrradstreifen erhoben werden“, meint Nationalrat Ueli Giezendanner. 
&nbsp;<br /><b>Eine neue Steuer </b>
Für Rickli ist klar: „Dumermuths TV- und Radio-Gebühr für alle erweist sich als zusätzliche Steuer, welche durch die Hintertür eingeführt werden soll, ohne die medienpolitische Diskussion dazu führen zu müssen, die dringend nötig wäre.“ Der Bakom-Direktor scheine nicht ernsthaft gewillt, alternative Gebühreneinzugsmodelle zu prüfen, und sich für eine Gebührensenkung einzusetzen, obwohl der Druck aus der Bevölkerung wächst. Nicht nachvollziehbar ist für die Winterthurer Volksvertreterin zudem das zeitliche Vorpreschen Dumermuths: „Der Bundesrat muss dem Parlament bis Anfang 2010 einen Bericht zum Inkassosystem und welche Geräte gebührenpflichtig sein sollen, vorlegen. Diesen Auftrag hat er vom Parlament erhalten. Ich finde es äusserst problematisch, wenn ein Bundesamt auf diese Weise den politischen Prozessen vorgreift. Offenbar soll die Billag so unter Heimatschutz gestellt werden.“ <br />&nbsp;<br />
<link p.lucca@sgv-usam.ch - linkrot><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 20 Nov 2009 16:34:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Ein logischer Schiffbruch</title>
			<link>http://www.sgv-usam.ch/index.php?id=26&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=8&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=336&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=25</link>
			<description>Verunglückte Revision des Arbeitslosenversicherungs-
gesetzes </description>
			<content:encoded><![CDATA[<b></b>
<b>Die Revision der Arbeitslosenversicherung scheint Schiffbruch zu erleiden. Die zuständige Nationalratskommission weist sie zurück. Aus Sicht des sgv ist dieses „Zurück an den Absender“ ein konsequenter und richtiger Entscheid. </b>
&nbsp;<br />Die Arbeitslosenversicherung ist finanziell schwer angeschlagen. Ende des vergangenen Jahres lagen die Schulden bei 3,1 Milliarden Franken. Als Folge der Wirtschaftskrise steigt die Verschuldung rasch an. Ende 2010 wird sich der Schuldenberg gemäss Prognosen des seco auf 10,6 Milliarden Franken belaufen, ein Jahr später gar auf 14,4 Milliarden. 
<b>&nbsp; <br />Kaum Einsparungen</b>
Aufgrund der misslichen Ausgangslage hat der Bundesrat bereits vor längerer Zeit eine Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes eingeleitet. Er erteilte dabei der Verwaltung den Auftrag, eine Vorlage auszuarbeiten, bei der sich Leistungskürzungen und Mehreinnahmen die Waage halten. Was herauskam, war sehr enttäuschend. Während Mehreinnahmen von fast 900 Millionen Franken beantragt wurden, beliefen sich die echten Einsparungen auf bloss knapp 400 Millionen Franken. Der Bundesrat entfernte sich damit meilenweit von seiner ursprünglichen Forderung nach einer Opfersymmetrie. 
&nbsp;<br /><b>Nötiger Paradigmenwechsel</b>
Beim sgv hatten wir von Beginn an keine Freude an der Revisionsvorlage. Insbesondere die beantragte Erhöhung des ordentlichen Beitragssatzes um 0,3 Prozent sowie die Wiedereinführung eines Solidaritätsprozents kommt aus Sicht der KMU überhaupt nicht in Frage. Unser Sozialstaat droht in den nächsten Jahren in den dunkelroten Bereich abzudriften. Allenthalben öffnen sich gewaltige Finanzierungslücken. Der sgv verlangt deshalb seit einiger Zeit einen Paradigmenwechsel. Insküntig müssen die Leistungen der Soziawerke konsequent den vorhandenen finanziellen Mitteln angepasst werden und nicht mehr umgekehrt. Dieser Grundsatz muss auch bei der Arbeitslosenversicherung angewendet werden. Der sgv fordert deshalb eine Revision, die ausschliesslich auf leistungsseitige Korrekturen setzt. 
&nbsp;<br /><b>Reissleine gezogen</b>
Zum Missfallen des sgv ist der Ständerat der missratenen Vorlage des Bundesrats bis auf einige kleine Ausnahmen gefolgt. Im Nationalrat deutet zur Zeit wenig darauf hin, dass die Zeichen der Zeit richtig erkannt werden. Nähme die Vorlage ihren ordentlichen Gang, käme es am Schluss wohl zu einer Gesetzesrevision, die der sgv zurückweisen müsste. Vor diesem Hintergrund ist es zu begrüssen, dass die nationalrätliche Wirtschaftskommission die Reissleine gezogen hat und die Vorlage als Ganzes zurückweist. Damit bleibt es uns erspart, am Schluss mit den Gewerkschaften eine unheilige Allianz einzugehen und die Vorlage von zwei unterschiedlichen Fronten her zu bekämpfen.
&nbsp;<br /><b>Bundesrat hat die Wahl</b>
Problematisch ist, dass der Bundesrat aufgrund der stark steigenden Schulden wohl schon bald von seiner Kompetenz Gebrauch machen wird und eine Erhöhung der Beitragssätze um maximal 0,5 Prozent sowie die Wiedereinführung des Solidaritätsprozent verfügen wird. Zu diesem Schritt käme es aber auch dann, wenn die Revisionsvorlage weiterverfolgt würde. Mit der Rückweisung verlieren wir damit faktisch nichts. Im Gegenteil: die Ausgangslage für eine nachfolgende Revision verbessert sich deutlich.
Folgt die grosse Kammer den Anträgen ihrer Kommission, ist erneut der Bundesrat am Drücker, der eine neue Vorlage ausarbeiten muss. Der sgv zählt darauf, dass er bei einer Neuauflage die Hebel auf der Leistungsseite ansetzt. Nur so kann es ihm gelingen, das bürgerliche Lager und die Wirtschaft geschlossen auf seine Seite zu bringen. Bei den anstehenden Beitragserhöhungen zählen die KMU darauf, dass der Bundesrat angesichts des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds die notwendige Zurückhaltung walten lässt. &nbsp;
<br /><link k.gfeller@sgv-usam.ch><em>Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>k.gfeller@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 09:25:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
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			<title>Parolen ohne Gegenstimmen</title>
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			<description>Herbstsession der Schweizerischen Gewerbekammer</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Die Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt die Waffenausfuhr-Initiative klar ab und befürwortet die Spezialfinanzierung des Luftverkehrs. Im Falle der Minarette-Initiative verzichtet er auf eine Stellungnahme.</b>
&nbsp;<br />Die Parolenfassung zu den Abstimmungen vom 29. November stand im Mittelpunkt der Herbstsession der Gewerbekammer in Lenzburg. Das Parlament des Gewerbes folgte bei allen Vorlagen Anträgen des Vorstandes. Die GSoA-Initiative wurde erwartungsgemäss einstimmig abgelehnt. sgv-Präsident Nationalrat Edi Engelberger betonte, dass das wirtschafts- und armeefeindliche Volksbegehren an der Urne massiv abgelehnt werden&nbsp; müsse. „Wir brauchen ein klares Votum. Sollte das Nein nur knapp ausfallen, wird die Verwaltung zweifellos neue Beschränkungen verfügen, unten denen auch die KMU leiden würden“, meinte Engelberger. Er rief denn auch alle Mitgliederverbände auf, sich in Abstimmungskampagne mit voller Kraft zu engagieren.
<br /><b>Keine Empfehlung zur Minarett-Initiative</b>
Ebenso eindeutig fiel die Stellungnahme zur Schaffung einer Spezialfinanzierung für Aufgaben im Luftverkehr, durch die vorab die Regionalflughäfen neue Impulse erhalten. Mit Spannung wurde die Parolenfassung zur Minarett-Initative erwartet. Die Kammermitglieder erachteten das Volksbegehren jedoch wie schon der Vorstand als gewerblich nicht relevant und verzichteten – ohne Gegenstimme, bei wenigen Enthaltungen – auf eine Abstimmungsempfehlung. 
Diskussionslos wurde das Budget 2010 genehmigt, das einen Jahresgewinn von 4 200 Franken vorsieht. Das ist keine Selbstverständlich, wird doch der Schutzfonds nächstes Jahr erstmals vollumfänglich und ohne Rücksicht auf die Verbandsrechnung für politische Kampagnen und Projekte eingesetzt. Diese Korrektur bringt zusätzliche finanzielle Belastungen; sie kann jedoch durch Erträge aus den Liegenschaften und aus dem Verlagswesen aufgefangen werden.
&nbsp;<br /><b>Neue Zeitungen in Sicht</b>
sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler orientierte über die bis Mitte November&nbsp; laufende Vernehmlassung zur Statutenrevision und Plänen im Medienbereich. Die wichtigsten Statutenänderungen sind der neue Kongressturnus (alle zwei statt wie bisher drei bzw. vier Jahre), die fixe Zahl der Vorstandmitglieder (13) sowie die Schaffung eines Vorstand-Ausschusses (zur Vorbereitung der anfallenden Geschäfte). Der sgv plant laut Bigler eine kleine „Revolution“ bei seinen Presseorganen, die heute mit schwindenden Abonnentenzahlen und Inserateneinnahmen zu kämpfen haben.&nbsp; Spätestens ab September 2010 sollen die Schweizerische Gewerbezeitung und das Journal des arts et métiers im neuen Kleid und in einer Grossauflage von 100 000 bzw. 50 000 erscheinen.
Die sgv-Führung nahm auch Stellung zu aktuellen Problemen. Hans-Ulrich Bigler bekräftigte die Ablehnung der Swissmem-Pläne für ein Überbrückungsfonds der Exportindustrie: „Das ist reiner Staatsinterventionismus, den wir nicht akzeptieren können.“ Nein sagt der sgv aber auch zu Forderungen, die Höchstgrenzen für gewerbliche Bürgschaften von heute 500 000 Franken massiv anzuheben. „Dieses für die KMU enorm wichtige wertvolle Finanzierungsinstrument wird heute erst zur Hälfte ausgeschöpft, eine Erhöhung macht deshalb kaum Sinn“, hielt der Gewerbedirektor fest. 
&nbsp;<br /><b>Front gegen Billag</b>
Zu reden gab an der Kammertagung in Lenzburg aber auch die neuste „Abzockerei“ des Gebühreneinziehers Billag, der vor allem kleine Betriebe mit massiven Nachforderungen finanziell schröpft. Astag-Präsident und SVP-Nationalrat Adrian Amstutz erhofft sich zwar schnelle Korrekturen durch die hängigen parlamentarischen Vorstösse von seiner Parteikollegin Natalie Rickli, deutete aber auch an, dass man auf derart stossende&nbsp; Praxis heftiger reagieren könnte – etwa durch einen „konstruktiven Ungehorsam.“ Für den sgv-Präsidenten Edi Engelberger ist klar, dass der Verband den Kampf gegen die zunehmende finanzielle Belastung der KMU intensiviere müsse. „Leider schafft es die Verwaltung immer wieder, Gebühren in Verfügungen und Empfehlungen unter Ausschaltung des Parlaments einzuführen oder zu erhöhen.“
<link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 06 Nov 2009 09:05:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Billag „melkt“ die Gewerbler</title>
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			<description>KMU müssen neue happige Radio- und TV-Gebühren entrichten</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Der Gebühreneintreiber Billag konzentriert seine unerbittlichen Anstrengungen derzeit auf das Kleingewerbe. Dank wasserdichter Gesetzgebung haben die KMU keine Chance, den saftigen Abgaben für Radio und TV-Empfang zu entrinnen.</b>
&nbsp;<br />Das neue Radio- und Fernsehgesetz, das im April 2007 in Kraft getreten ist, sieht eine Neuregelung bei den Gebühren für Betriebe vor. Sie kommt dieses Jahr erstmals zur Anwendung. Für Firmen wird neu zwischen gewerblichem und kommerziellem Empfang unterschieden. Der gewerbliche betrifft den Sendebetrieb für Mitarbeiter; der Betrieb zahlt pauschal 152,95 Franken im Quartal (dazu kommt noch eine Urheberrechtsentschädigung für die Suisa). Der kommerzielle betrifft den Empfang für Kunden, etwa in Restaurants in Hotels, Coiffeursalons oder Taxis. Hier richtet sich die Höhe der Gebühr nach der Anzahl Geräte im Betrieb. Insgesamt verschickt die Billag, eine Tochter des Telekom-Unternehmens Swisscom, jährlich zwölf Millionen Rechnungen, eine Million Mahnungen und 70 000 Betreibungen. 
&nbsp;<br /><b>Die Rechnung aus dem Nichts</b>
Folgendes Beispiel zeigt, wie Mikrobetriebe von der Billag gemolken werden. So erhielt der Inhaber einer Drogerie in der Zentralschweiz kürzlich eine Rechnung in der Höhe von rund 2 000 Franken. Auslöser dafür war ein kleines Radiogerät im Auspackraum, das gut zehn Quadratmeter beschallt. Dass die Billag bei seinem Drei-Mann-Betrieb in vorstellig wird, ist neu: „Wir wurden in den letzten Jahren nie kontaktiert“, sagt der Drogist. Was ihm besonders sauer aufstösst, ist das aggressive Vorgehen der Billag. Gibt ein Betriebschef die Weisung heraus, weder Radio- und Fernsehen zu benutzen und die Mitarbeitenden halten sich nicht daran, droht die Billag mit einer Klage wegen Urkundenfälschung.
So wie dem Innerschweizer geht es derzeit unzähligen Coiffeuren, Restaurantbesitzern, Taxifahrern oder Schreinermeistern: 130 000 Betriebe geht die Billag nach eigenen Angaben dieses Jahr an. „Wir schreiben Adressen an, die bisher nicht oder nur für Radio. bzw. TV angemeldet sind“, erklärte Sprecher Jonny Kopp dem Tagi-online. Ein Pardon kennen die Gebühreneintreiber nicht: Für das Autoradio in einem Geschäftswagen bezahlt der Kleinbetrieb jährlich 400 Franken Gebühren und Entschädigungen; Beträge in ähnlicher Höhe müssen Taxi-Unternehmen bei der Billag abliefern. Auch für Computer mit Internetzugang haben die Firmen Gebühren zu entrichten; unabhängig davon, ob sie online Radio- und Fernsehprogramme konsumieren.
<br /><b>Politischer Druck</b>
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv verfolgt das Vorgehen der Billag mit Argusaugen und grösstem Missfallen. Rechtliche Abklärungen zeigen leider, dass der Gebühreneintreiber – nach dem Buchstaben des Gesetzes – korrekt vorgeht. Eine Praxisänderung dürfte somit nur durch Veränderungen der rechtlichen Grundlagen möglich sein. Entsprechend unterstützt der sgv SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, die mit mehreren parlamentarischen Vorstössen das Gebaren der Billag stoppen will. Die Winterthurerin ist am Ende ihrer Geduld: „Leider war der Druck auf die Politik bis jetzt zu wenig gross, damit im Parlament etwas unternommen worden wäre. Die Radio- und Fernsehkonsumenten haben schon lange genug davon, wie sich die Billag aufführt; und jetzt werden auch noch die KMU geplagt. Ziel muss es sein, ein neues Einzugsmodell zu finden. Die Billag, die 55 Millionen Franken erhält, um uns ausschliesslich Rechnungen für Zwangsgebühren ins Haus zu schicken, braucht es nicht“, sagt Rickli. Und die Gebühren müssten generell gesenkt werden.]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			
			<pubDate>Fri, 30 Oct 2009 09:31:00 +0100</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Kompromisse statt Visionen</title>
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			<description>Nach dem Eklat um die Mehrwertsteuerreform</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Geht es nach Finanzminister Hans-Rudolf Merz, so wird sein ehrgeiziger Plan zur Schaffung einer „idealen Mehrwertsteuer“ wohl bald begraben werden. Der sgv ist dennoch überzeugt, dass die MWSt bald vereinfacht werden kann und muss.</b>

Am kommenden 26. Oktober schlägt der Mehrwertsteuer die Stunde der Wahrheit: die nationalrätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) wird entscheiden, wie es mit der 2005 eingeleiteten Revision des Mehrwertsteuergesetzes weiter geht. Im Vordergrund steht dabei die Frage des Eintretens auf den Teil B der Vorlage, das „Modul Einheitssatz“. Damit soll es statt heute drei Sätze einen einzigen geben (6,1 Prozent), zudem sollen praktisch alle heutigen Ausnahmen eliminiert werden.

<b>Dürftige Begründung</b>
Die WAK wird die Vorlage für die „ideale Mehrwertsteuer“ allerdings kaum in Angriff nehmen. Dafür sorgt die Landesregierung, die letzte Woche einen überraschenden Rückzieher inszeniert hat. In einem kurzen Brief bat der Bundesrat nämlich die Kommission, eine zusätzliche Botschaft abzuwarten, bevor sie die Revision des MWSt-Gesetzes behandelt. Die dürftige Begründung: Die Ausgangslage habe sich seit der parlamentarischen Annahme des Reformmoduls A (administrative Entlastung) sowie der Zustimmung des Volkes zum befristeten Zuschlag zugunsten der IV verändert.<br />&nbsp;
Über die Gründe, die den Bundesrat zu diesem reichlich ungewohnten Schritt bewogen haben, darf nun gerätselt werden. Es mutet seltsam an, dass die Regierung eine Zusatzbotschaft ankündigt, obwohl die Vorlage einen umfassenden Vernehmlassungsprozess durchlief und von den Behörden entsprechend angepasst wurde. Eines ist sicher: Der Bundesrat lässt die von Finanzminister Merz lancierte Idee der „idealen MWSt“ schnöde fallen, wenn er zur Vereinfachung der MWSt“ „zusätzliche Möglichkeiten“ prüfen will wie etwa das Zweisatzmodell oder einen weniger weit gehender Verzicht auf Ausnahmen. Diese unverfängliche Kompromissstrategie kommt recht unverhofft. Und sie bedeutet das kleinmütige Ende einer grossen Vision von Hans-Rudolf Merz, für die er viel Herzblut vergossen hat.

<b>Umstrittene Ausnahmen </b>
Das „Einheitssatzmodul“ geht auf den 2005 publizierten bundesrätlichen Bericht „Zehn Jahre MWSt“ zurück. Im Rahmen der Vernehmlassung stiess das Vorhaben 2007 auf mehrheitlich positives Echo. Paradoxerweise erwuchs die grösste Opposition nicht der Einführung des Einheitssatzes, sondern der Abschaffung der heutigen Ausnahmen für medizinische Leistungen, Bildung sowie Sport und Kultur. Das hätte für rund 30 000 Personen und Organisationen neue Steuerpflichten gebracht; entsprechend war der Unmut gross. Aber diese Tatsache war allgemein bekannt; sie kann denn auch nicht der Grund für die Schwäche sein, welche die Verwaltung plötzlich an den Tag legt.

<b>Rückzieher als Chance?</b>
Festzuhalten ist, dass sich der Bundesrat mit seinem überraschenden Vorgehen voll innerhalb der demokratischen Gepflogenheiten bewegt. Möglicherweise bewirkt der Kurswechsel sogar ein Umdenken jener Kreise, die den Vorstellungen von Finanzminister Merz bisher mit Skepsis begegnet sind. Darunter ist auch der Schweizerische Gewerbeverband sgv. Er akzeptiert wegen der administrativen Entlastung und der zu erwartenden makro-ökonomischer Vorteile den Einheitssatz zwar grundsätzlich. Seine Zustimmung wird jedoch an die unverhandelbare Bedingung geknüpft, dass die bisherige Steuerbefreiung der Bildung beibehalten wird. Die Unterstellung der Bildung und der beruflichen Weiterbildung der MWSt würde die Konkurrenzverzerrungen, die bereits heute zwischen den Anbietern von privater und öffentlicher Bildung herrschen, zugunsten der letzteren vergrössern. Diese Massnahme würde einmal mehr die Berufsbildung benachteiligen. Bereits heute tragen die Lernenden den Grossteil der Kosten der beruflichen Weiterbildung selber. Dies im krassen Gegensatz zu zahlreichen staatlich finanzierten schulischen Bildungen. Es geht nicht an, die verfehlten Zielsetzungen des Weissbuches „Zukunft Bildung Schweiz“ der Akademien der Schweiz auch noch fiskalisch zu unterstützen.

<b>Drei Fliegen auf einen Schlag </b>
Entsprechend wird der sgv das Umdenken des Bundesrates dazu benützen, sich für die Beibehaltung der Steuerfreiheit der Bildung einzusetzen. Stimmt die Landesregierung zu, so kann sie drei Fliegen auf einen Schlag treffen. Sie würde damit:
<ul><li><p>dem Verfassungsartikeln nachleben, der die Gleichwertigkeit der akademischen und schulischen Bildung postuliert.</p></li><li><p>einem der Hauptziele des Bundesrates für das Jahr 2009 – nämlich der Förderung der Bildung – entsprechen.</p></li><li><p>die Unterstützung des sgv, der wichtigsten Organisation der KMU-Wirtschaft, bei der Realisierung der umstrittenen MWS-Reform gewinnen. </p></li></ul>

<em><link m.taddei@sgv-usam.ch - linkrot>Marco Taddei,</link> sgv-Vizedirektor</em>
]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>m.taddei@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 23 Oct 2009 08:58:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bevormundung nimmt kein Ende</title>
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			<description>Lebensmittelgesetz soll massiv verschärft werden</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b>Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Gastronomie und die gewerbliche Lebensmittelwirtschaft wehren sich gegen die staatliche Bevormundung der Konsumenten bei der Ernährung. Sie lehnen deshalb die Vorlage zur Revision des Lebensmittelgesetzes entschieden ab.</b>

Der Trend zur Bevormundung, der im Bundesamt für Gesundheit BAG offenbar zur Grundstrategie gehört, ist in der Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Lebensmittelgesetzes unverkennbar: Neu soll nämlich mit dem Lebensmittelgesetz das Verhalten der Konsumenten staatlich gelenkt werden. „Das Gesetz soll den (vermeintlich mündigen) Bürgerinnen und Bürgern eine „sachkundige Wahl“ ermöglichen“, bewirkt aber das Gegenteil, betont sgv-Chefökonom Rudolf Horber.

<b>„Gute“ und „böse“ Lebensmittel</b>
Die zunehmende Tendenz zur Abschaffung der Selbstverantwortung zeigt sich auch in der neuen Bestimmung über die Kennzeichnung von sogenannt „physiologisch nützlichen“ Lebensmitteln. Das läuft sinngemäss auf eine Ampel hinaus: es wird staatlich bestimmt, welche Lebensmittel gesund (grüne Ampel) und welche gefährlich sind (rote Ampel). Für Horber ist eine solche Einteilung der Lebensmittel „mehr als fragwürdig, denn je nach Alter und Lebenssituation haben die Menschen individuell sehr unterschiedliche Bedürfnisse in Sachen Ernährung“.

<b>Pranger wie im Mittelalter</b>
Für die kleinen und mittleren Unternehmen wäre der neue Umgang mit Lebensmitteln nicht praktikabel. „Wie soll ein Betrieb, der weder auf ein eigenes Labor noch auf Lebensmittelingenieure zurückgreifen kann, den gesundheitlichen Status seiner handwerklich zubereiteten Eigenkreationen bestimmen?“, fragt Horber. Inakzeptabel im Entwurf zum neuen Lebensmittelgesetz ist für ihn die Tatsache, dass Betriebe bereits nach geringsten Beanstandungen durch die Lebensmittelkontrolle öffentlich angeprangert werden könnten, unter anderem auf dem Internet. „Diese öffentliche Zurschaustellung, die an das Mittelalter erinnert, ist unverhältnismässig und unzulässig“, kritisiert der sgv-Chefökonom.

Das Beispiel des Kantons Zürich zeigt die Fragwürdigkeit dieser Bestimmung: Dort wurden im Jahr 2008 wohl 56,9 Prozent aller Lebensmittelbetriebe in irgendeiner Form beanstandet, aber nur gerade 0,8 Prozent mussten als klar unhygienisch eingestuft werden. Bemängelt werden zudem häufig administrative Fehler ohne direkte Auswirkung auf die Hygiene im Betrieb. Selbst ein Grossteil (62,4 Prozent) der staatlich betriebenen Spitäler und Heime im Kanton Zürich wird von der Lebensmittelkontrolle kritisiert, trotz derer unbestrittenen Kompetenz in Sachen Hygiene.

Horbers Fazit: „Die Revision liegt auf der gleichen Linie wie das kürzlich vorgeschlagenen Präventionsgesetz – das BAG will die Selbstverantwortung der mündigen Bürger durch neue Vorschriften ersetzen.“

Der Kampf gegen die unselige Revision des Lebensmittelgesetzes wurde vom sgv koordiniert. Mit von der Partie sind GastroSuisse, der Schweizerische Bäcker- und Konditorenmeister-Verband, Veledes, Dachverband Schweizerischer Müller, Verband Schweiz. Mineralquellen und Soft-Drink-Produzenten und Verband des schweizerischen Getreide- und Futtermittelhandels.
<link p.lucca@sgv-usam.ch - linkrot><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>p.lucca@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 16 Oct 2009 08:39:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Nein zur neuen Bevormundung</title>
			<link>http://www.sgv-usam.ch/index.php?id=26&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=8&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=315&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=25</link>
			<description>sgv lehnt Couchepins überflüssiges Präventionsgesetz ab</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b></b>
<b>Dem „Abschiedsgeschenk“ von Bundesrat Pascal Couchepin mag der Schweizerische Gewerbeverband sgv nichts abgewinnen: Er lehnt das vorgeschlagene Präventionsgesetz vehement ab und will notfalls das Referendum prüfen.</b>

„Wir sind uns von Departement des Inneren Allerlei gewöhnt, doch haben die Gesundheitsbürokraten eine neue Dimension erreicht“, kommentiert sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler den letzte Woche vorgestellten Entwurf für ein Präventionsgesetz. „Es kommt in der schweizerischen Politik selten vor, dass sich die Behörden dermassen um die in der Vernehmlassung geäusserten, schwerwiegenden Einwände der wichtigsten Wirtschaftsorganisationen und zwei Bundesratsparteien foutierien“, ärgert sich der Gewerbedirektor, „so wird die Vernehmlassung zur Farce.“

<b>Überflüssige Regulierung</b>
Der sgv bemängelt vorab die angestrebte Bevormundung der Bürger. „Bei der Prävention und Gesundheitsförderung ist primär auf die Selbstverantwortung und nicht auf den Staat zu setzen“, hält Bigler fest. Abgesehen vom grundsätzlichen Widerstand gegen eine überflüssige Regulierungen, kann der sgv das Gesetz auch aus zwei konkreten Gründen auf keinen Fall hinnehmen:
<ul><li><p>Der Bundesrat will neben den 15 bestehenden Präventionsstellen auf Stufe Bund und weiteren Präventionsorganisationen auf Kantonsebene nun ein zentrales Präventionsinstitut schaffen.</p></li><li><p>Dieses Bundesinstitut soll die heute schon fliessenden Gelder zur Gesundheitsprävention verwalten. Bereits werden dafür jedem Krankenversicherten 2.40 Franken abgezogen, künftig sollen es über 5 Franken sein (oder 40 statt wie bisher 18 Millionen pro Jahr).</p></li></ul>

<b>Referendum prüfen</b>
Zusammen mit der vom ihm gegründeten Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik (AWMP) will der sgv Couchepins Gesetzesentwurf „ohne Wenn und Aber“ bekämpfen. Bigler nimmt kein Blatt vor den Mund: „Wir müssen gegen derartige Auswüchse ankämpfen. Es ist deshalb nur logisch, dass wir die Referendumsfrage prüfen werden, wenn das Parlament Eintreten beschliessen sollte.“
Der sgv hat bereits am 12. August 2009 anlässlich einer Medienkonferenz dezidiert gegen neue Regulierung im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung Stellung bezogen. Er erachtet nämlich die bestehenden gesetzlichen Grundlagen als durchaus ausreichend für eine sinnvolle, angemessene Präventionspolitik. AWMP-Geschäftsleiter Rudolf Horber: „Der Gesundheitszustand der Schweizer Bevölkerung ist im internationalen Vergleich gut. Wie das Beispiel der USA, wo die Fettleibigkeit enorm verbreitet ist, drastisch zeigt, führen höhere Ausgaben für Präventionsmassnahmen und mehr Regelungen nicht zwingend zu einer besseren Gesundheit der Bevölkerung, sondern können sogar das Gegenteil bewirken.“Für den unbestrittenen Jugendschutz und die individuelle Früherkennung von Krankheiten brauche es keine neuen Rechtsgrundlagen. Notwendig seien laut Horber vielmehr gezielte, wirksame Massnahmen und nicht flächendeckende Aktionen, welche die gesamte Bevölkerung und die Wirtschaft mit Vorschriften und Verboten in ihrer Freiheit noch stärker einschränken. „Primär sind die bestehenden Möglichkeiten für Risikogruppen besser auszuschöpfen und das bestehende Recht konsequent anzuwenden und umzusetzen“, betont der AWMP-Geschäftsführer.
<br /><b>Couchepins derbe Worte</b>
Der scheidende Bundesrat Pascal Couchepin, der sich gern und häufig als „urliberal“ bezeichnet, verwahrte in gewohnt derber Manier sich gegen jegliche Kritik an seinen Plänen. Die Opposition des sgv und dessen Referendumsdrohung bezeichnete er gar als „anti-staatliche Hirngespinste“. Worauf sgv- Direktor Hans-Ulrich Bigler zurückhaltend reagierte: „Wir sind überzeugt, dass wir mit Couchepins Nachfolger Didier Burkhalter ein gutes Gespräch führen können, bei dem es um die Sache und nicht um Gesichtswahrung geht.“
<link p.lucca@sgv-usam.ch><em>Patrick M. Lucca</em></link>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>p.lucca@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 09 Oct 2009 10:48:00 +0200</pubDate>
			
		</item>
		
		<item>
			<title>Bloss eine teure Alibiübung</title>
			<link>http://www.sgv-usam.ch/index.php?id=26&#38;no_cache=1&#38;tx_ttnews%5Bcat%5D=8&#38;tx_ttnews%5Btt_news%5D=314&#38;tx_ttnews%5BbackPid%5D=25</link>
			<description>Parlament sagt knapp Ja zum dritten Konjunkturpaket</description>
			<content:encoded><![CDATA[<b></b>
<b>Nach einem zähen Ringen wurde in den Eidgenössischen Räten ein drittes Konjunkturpaket verabschiedet, das im Umfang von 300 Millionen Franken Massnahmen zur Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit vorsieht. Wahrlich: eine teure Alibiübung!</b>
<br />Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich klar gegen das dritte Konjunkturpaket ausgesprochen und im Rahmen des Differenzbereinigungsverfahrens nochmals die Mitglieder der Parlamentarischen Gewerbegruppe dazu aufgerufen, das Paket abzulehnen. Dabei kämpfte der grösste Dachverband der Schweizer Wirtschaft als einzige Dachorganisation und allein auf weiter Flur. An vorderster Front hat der sgv massgeblich dazu beigetragen, dass das wirkungslose Konjunkturpaket immerhin noch um 120 Millionen Franken zurückgestutzt wurde. Zudem werden gewisse Massnahmen erst ausgelöst, wenn die Arbeitslosenquote die Schwelle von fünf Prozent überschreitet.

<b>Unbeantwortete Frage</b>
Nationalrat Hans Kaufmann (SVP/ZH) stellte als Gegner der Vorlage fest, dass „die Frage nach wie vor nicht beantwortet ist, was mit den Leuten passiert, die für sechs oder zwölf Monate in solche Programme eingebunden werden, wenn diese Frist abläuft.“ Dies entspricht auch der Stossrichtung der sgv-Kritik. Festzuhalten ist nämlich, dass die Schweiz insbesondere auch im internationalen Vergleich über eine sehr gut ausgebaute Arbeitslosenversicherung verfügt. Es ist absolut nicht so, dass Arbeitslose ohne ein drittes Konjunkturpaket einfach auf sich allein angewiesen auf der Strasse stehen. Von fehlender Solidarität kann keine Rede sein – das Gegenteil ist der Fall und der Vorwurf an die Gegner, es werde in erster Linie Parteipolitik betrieben, ist deshalb völlig haltlos.
Der Parteipräsident der FDP, Nationalrat Fulvio Pelli, fragte sich denn auch zu Recht, weshalb es in einem funktionierenden System diese Extrafinanzierung braucht: „Die Antwort ist einfach: um die notwendige Reform des Arbeitslosenversicherungsgesetzes nochmals zu verschieben. Es fehlt in diesem Parlament der Mut, die Fehlanreize des Arbeitslosenversicherungsgesetzes zu korrigieren.“

<b>Mehrbelastung für KMU</b>
Bei diesem Punkt setzt auch die Kritik des sgv an. Auf der einen Seite werden Millionenbeträge für ein Konjunkturpaket ausgegeben, das keine Wirkung entfalten wird. Bewusst wird in Kauf genommen, dass damit die Staatsquote weiter ansteigt. Diese Haltung prägte bereits die neunziger Jahre, wo die Staatstätigkeit wie selbstverständlich um über 20 Prozent ausgeweitet wurde und als Folge davon die Schweiz heute weltweit gesehen auf dieser Negativ-Hitliste einen der vordersten Spitzenränge einnimmt.
Auf der anderen Seite hat der Bundesrat offenbar ein einfaches Rezept zur Sanierung der Arbeitslosenversicherung: einmal mehr sind die Lohnbeiträge zu erhöhen und einmal mehr wird selbstverständlich in Kauf genommen, dass damit insbesondere auch – und dies allen politischen Sonntagsreden zum Trotz – die KMU-Wirtschaft wiederum belastet wird. Der sgv lehnt eine Erhöhung der Lohnbeiträge entschieden ab. Die Praxis, aufkeimende Finanzierungslücken – und im Falle der Arbeitslosenversicherung rechnet das Seco mit einem Anstieg des Defizites von heute schon vier Milliarden auf voraussichtlich zehn Milliarden Franken – einfach mit Mehreinnahmen zuzupflastern, muss definitiv aufhören.
<b></b>

<b>Schuldenbremse beibehalten</b>
Die Schuldenpolitik muss ein Ende haben. Vor diesem Hintergrund setzt der sgv denn auch in erster Linie auf eine langfristig ausgerichtete Wachstumspolitik und wird jeglichen konjunkturpolitischen Aktivismus weiterhin bekämpfen, zumal die Frühindikatoren auf eine langsame Besserung der Wirtschaftslage hinweisen. Nur so gelingt es, dass unser Land&nbsp; für den kommenden Wiederaufschwung gut gerüstet ist. 
Die Politik sei einmal mehr daran erinnert, dass die Schulden von heute durch höhere Steuern morgens wieder zu begleichen sind. Ebensowenig steht deshalb aus Sicht des sgv die Aufhebung der Schuldenbremse auch nur im Geringsten zur Disposition. Vielmehr ist die Schuldenbremse auch auf die Sozialausgaben auszudehnen. Gefragt ist eine ordnungspolitisch konsequente Linie – und diese ist beim dritten Konjunkturpaket zweifellos zu vermissen.
&nbsp;<br /><em>Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv</em>]]></content:encoded>
			<category>News DE</category>
			<category>Gewerbezeitung</category>
			
			<author>h.bigler@sgv-usam.ch</author>
			<pubDate>Fri, 02 Oct 2009 09:19:00 +0200</pubDate>
			
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