Erschwerungen statt Verbote
05 février 2010
Revision der Verordnung zur Dauernacharbeit
Seite letzter Woche läuft das Vernehmlassungsverfahren zur Revision der Verordnung zur Dauernacharbeit. Der sgv setzt sich dafür ein, dass die bis 2009 praktizierte flexible Regelung festgeschrieben wird.
„Die auf den ersten Blick trockene Materie ist für das Gewerbe von enormer Bedeutung, deshalb verfolgen wir die Revision mit Argusaugen“, betont sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Die Betriebe mieden nach Möglichkeit die Dauernachtarbeit, weil diese teuer sei und strengen Auflagen unterliege. Sie sei jedoch vorab in der Lebensmittelwirtschaft – etwa für Bäcker und Fleischverarbeiter oder Zeitungsdrucker – absolut unumgänglich.
Zufriedene Betroffene
„Die Gewerkschaft, welche die Dauernachtarbeit bis aufs Blut bekämpfen und Wechselschichten fordern, interessieren sich nicht wirklich für die wahren Bedürfnisse der Betroffenen“, meint Bigler. „Für viele Mitarbeitende ist es aus sozialen oder familiären Gründen nämlich gar nicht möglich, wöchentlich in einer anderen Schicht zu arbeiten und damit ihr Privat- und Familienleben ständig neu zu organisieren.“ Die Folge: Gemäss dem „Bericht Dauernachtarbeit“ der Eidgenössischen Arbeitskommission vom November 2008 lehnen 86 Prozent der Dauernachtarbeitenden einen Schichtenwechsel ab. Heute stehen in der Schweiz rund 900 000 Beschäftigte regelmässig zwischen 19 und 6 Uhr im Einsatz; davon verrichten etwa 85 000 Personen in 1 900 Unternehmen Dauernachtarbeit.
Flexibler Vollzug
Das seit 2000 geltende Arbeitsgesetz verbietet zwar die Dauernachtarbeit grundsätzlich, lässt jedoch Ausnahmen zu. Ein Bundesgerichtsurteil vom März 2009 hat nun den bisherigen Vollzug in Frage gestellt, der sich am Prinzip der „betrieblichen Unentbehrlichkeit“ orientiert. Dieses Prinzip soll nun mit der Revision der Verordnungsbestimmungen fallen. Bigler befürchtet für diesen Fall Schlimmes: „Sollte die Verordnung nicht im Sinne der Bedürfnisse unserer Betriebe und ihrer Mitarbeitenden präzisiert werden, würde die Rechtsprechung für sich allein dazu führen, dass Dauernachtarbeit erheblich erschwert oder gar verunmöglicht wird.“
Schlimme Vision
Damit ist der Auftrag für den sgv klar: Er muss sich dafür einsetzen, dass die bis 2009 angewandte Praxis in der jetzt revidierten Verordnung festgeschrieben wird. Dies bedeutet laut Hans-Ulrich Bigler, dass die Voraussetzungen für die Bewilligung von Nachtarbeit ohne Wechsel mit Tagesarbeit in drei Hauptbereichen erfüllt sein müssen:
fehlende Gegenschichten;
bestimmte Gegebenheiten zu Personalbedürfnissen, -bestand und -rekrutierung;
Bindung der Arbeitsausübung an den Nachtzeitraum.
„Gelingt es nicht, die Verordnungsbestimmungen in dieser Richtung sinnvoll zu konkretisieren, wird die Nacharbeit in vielen Bereichen derart erschwert, dass sie gar nicht mehr praktiziert werden kann“, befürchtet der Gewerbedirektor. Die Schreckensvision von lieblos aufgebackenen Tiefkühlbrötli, massiven Preisaufschlägen bei Frischfleisch und inaktuellen Zeitungen ohne Sportresultate des Vorabends könnte also bald zu Realität werden…



