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Mutloses Parlament gleist die Güterverkehrsvorlage auf

12 décembre 2008

Mit Kopfschütteln reagierten der sgv und die Strassentranporteure letzte Woche auf die Entscheide des Ständerates zur Güterverkehrsvorlage. Immerhin: Bei der Alpentransitbörse erhielt der Bundesrat weniger Spielraum als er angestrebt hatte.

Vor gut zwei Wochen appellierten der sgv, der Nutzfahrzeugverband Astag sowie der Dachverband strasseschweiz an die bürgerlichen Ständeräte, der Landesregierung bei der Alpentransitbörse (ATB) keinen Blankocheck zu erteilen. Der Aufruf blieb nicht ohne Wirkung: Der Bundesrat muss dem Parlament vor der Einführung ein Spezialgesetz vorlegen.

Leuenbergers Taktieren
In der heftigen Debatte sprachen vorab die Gewerbepolitiker Klartext. Es dürfe nicht sein, dass ein so weit reichender Eingriff wie die Einführung der Börse ohne Mitbestimmung des Parlamentes geregelt werden könne, meinte This Jenny (SVP/GL). Und sgv-Vorstandsmitglied Rolf Büttiker (FDP/SO) warnte davor, dass dies auch aus staatspolitischer Sicht bedenklich wäre, wenn der Bundesrat die alleinige Kompetenz hätte. SP-Verkehrsminister Moritz Leuenberger hat einmal mehr übel taktiert: er räumte ein, dass es für die ATB eigentlich eine gesetzliche Grundlage brauche. Es gehe aber auch um das Tempo. „Mit einer Verordnung wären wir sehr viel schneller“, schalmeite Leuenberger. Glücklicherweise vergeblich: Mit 21 zu 17 Stimmen folgte die Kleine Kammer schliesslich dem Vorschlag des Nationalrates, wonach der Bundesrat zwar Verhandlungen mit der EU und den Nachbarländern führen kann. Vor der Einführung muss er aber nochmals mit einem Gesetz vors Parlament. „Die Rechtsstaatlichkeit konnte gewahrt werden“, freute sich Rolf Büttiker.

Inkonsequente Haltung
Der sgv und die Astag begrüssten den Entscheid. Doch sie zeigten sich auch befremdet, weil die Ständeräte insgesamt nicht den Mut hatten, klar aufzuzeigen, dass auch die Güterverkehrsvorlage bis 2019 nicht zum Erfolg führen wird. „Diese zögerliche und inkonsequente Haltung wird die Schweiz einmal mehr Milliarden kosten“, betonte sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler. Für die Astag steht schon lange fest, dass die bisherige, von bürgerlichen Romantikern mit getragene Verkehrspolitik nicht funktionieren könne. „Doch anstatt den ‚Verlagerungsträumereien’ mit einem realistischen Ziel und sinnvollen Massnahmen ein Ende zu setzen, hat der Ständerat halbherzig einer Kompromisslösung zugestimmt“, hielt Astag-Direktor Michael Gehrken fest. Gemäss dem Stöckli soll der Bundesrat ermächtigt werden, mit der EU über die Einführung einer Kontingentierung zu verhandeln. Anschliessend müsste er ein Ausführungsgesetz ausarbeiten. „Mit dieser Massnahme sowie einer Ausdehnung der Subventionen für den Schienengüterverkehr hofft man bis 2019 das unrealistische Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden Fahrten zu erreichen. Dass man nun auch den Binnenverkehr im Mittelland verlagern will, steht in krassem Widerspruch zum Alpenschutzartikel“, sagte Gehrken.

Keine 60-Tönner im Transit
Die Schweiz wird in Verhandlungen mit der EU treten müssen, um eine Kontingentierung auszuhandeln. Für die Astag ist dabei eines klar: Für den Binnengüterverkehr muss es klare Ausnahmen vom Transitverbot geben. Gehrken geht aber noch weiter: „Der EU dürfen keine weiteren Zugeständnisse gemacht werden, wie dies schon mit der Einführung der 40-Tonnen-Limite für den Schwerverkehr der Fall war. Im Klartext: Auch die Astag will keine 60-Tönner im Transit durch die Schweiz!“
Mit der Bereinigung der Differenz über die Alpentransitbörse ist nun die Güterverkehrsvorlage bereit für die Schlussabstimmung. Es wäre aus Gewerbesicht ein schönes Weihnachtsgeschenk, wenn sich das Parlament am 19. Dezember zu einem Nein durchringen könnte.

Patrick M. Lucca

 

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