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sgv für Rückweisung der UVG-Revision

25. August 2010

sgv-Medienmitteilung

Der Vorstand des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv lehnt die Vorlage der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zur Revision des Unfallversicherungsgesetzes ab und befürwortet eine Rückweisung an den Bundesrat. Für den sgv ist die Vorlage überladen und gewerbefeindlich.
 

Der sgv-Vorstand hat sich ausführlich mit der Revision des Unfallversicherungsgesetzes befasst, welche in der kommenden Herbstsession im Nationalrat beraten werden soll. Obwohl die Kommission in der knapp zweijährigen Beratung auf einige der Forderungen des Schweizerischen Gewerbeverbandes eingegangen ist, befürwortet er einstimmig die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Für den erstmals unter seinem neuen Präsidenten Bruno Zuppiger tagenden sgv-Vorstand ist die Vorlage überladen und gewerbefeindlich. Insbesondere kritisiert der sgv die von der SGK-NR vorgeschlagene Kürzung des höchstversicherten Verdienstes als inakzeptabel. Der sgv befürchtet, dass mit einer Leistungskürzung Mehrausgaben auf die KMU zukommen würden. Im geltenden Recht wird der höchstversicherte Verdienst so festgelegt, dass in der Regel mindestens 92 Prozent, höchstens aber 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum vollen Verdienst versichert sind. Im Gegensatz zum Bundesrat, der eine moderate Kürzung auf 90 bzw. 95 Prozent beantragt hatte, schlägt die SGK-NR in der im Januar zu Ende beratenen Vorlage eine Senkung auf 85/90 Prozent vor. Für den sgv untergräbt die vorgeschlagene Kürzung die Solidarität unter den Versicherten und verstösst damit gegen den Sozialversicherungsgedanken des Unfallversicherungsgesetzes.

 

Weitere Auskünfte

Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv, Tel. 079 285 47 09
Ruedi Christen, Leiter Kommunikation sgv, Tel. 079 317 24 09

 

 


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