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Kurzarbeitsentschädigung: sgv bedauert erneute Verlängerung

05. März 2010

Medienmitteilung

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv zeigt sich enttäuscht über die mangelnde Standhaftigkeit des Bundesrats. Angesichts der massiven Verschuldung der Arbeitslosenversicherung erachtet er die wiederholte Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung als verantwortungslos.

 
Zweck der Kurzarbeitsentschädigung ist es, den Betrieben ein Instrument zu geben, um einen vorübergehenden Arbeitsrückgang ohne Entlassungen zu überbrücken. Nach Ablauf von 18 Monaten kann wohl kaum noch von einem vorübergehenden Arbeitsrückgang gesprochen werden, weshalb sich der sgv deutlich gegen eine weitere Verlängerung ausgesprochen hat. Der sgv ist dezidiert der Ansicht, dass der heutige Entscheid des Bundesrats systemwidrig ist.

 
Die ablehnende Haltung des sgv wird auch durch drei Studien der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) über frühere Wirtschaftsabschwünge gestützt, die dem Instrument der Kurzarbeit schlechte Noten austeilen (kleine Wirkung, hohe Mitnahmeeffekte). So überrascht es nicht, dass es gemäss den dem sgv vorliegenden Zahlen schweizweit bloss rund 20 Betriebe gab, die Anfang Dezember 2009 Kurzarbeitsentschädigung von mehr als 12 Monaten beansprucht haben. Abgesehen von diesen Einzelfällen gibt es keinen ausgewiesenen Bedarf nach einer weiteren Verlängerung. Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Betriebe von der Kurzarbeitsentschädigung ohne Unterbrüche Gebrauch machen. Der bisherige Anspruch von 18 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren war bereits sehr grosszügig.

 
Falsches Signal ausgesendet

Mit einer erneuten Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung wird konjunkturpolitisch ein falsches Signal ausgesendet. Obwohl mit weiterhin steigenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen ist, kann festgestellt werden, dass der Glaube an den Aufschwung allmählich zu greifen beginnt. Vor diesem Hintergrund schürt der Entscheid des Bundesrats zur Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung unnötig Unsicherheiten, was sich negativ auf die Konsumentenstimmung auswirken könnte.

 
Weitere Auskünfte

Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv, Mobile 079 285 47 09

 

 

 

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