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„Taskforce Scheinselbstständigkeit“: SECO ist kein Alleskönner

30. Juli 2010

Medienmitteilung

Die vom Schweizerischen Gewerbeverband sgv eingesetzte „Taskforce Scheinselbstständigkeit“ erhält vom Staatssekretariat für Wirtschaft SECO viel Unterstützung. Die konstruktive Zusammenarbeit reicht jedoch nicht aus, um alle dringenden Probleme schnell zu lösen. Grund für den beschränkten Handlungsspielraum sind vor allem juristische Hürden.

„Das SECO ist zwar sehr kooperativ, aber ein Alleskönner kann das Amt angesichts der vielen rechtlichen Hürden leider gar nicht sein“, zog sgv-Chefökonom Rudolf Horber eine durchzogene Bilanz der ersten gemeinsamen Sitzung der „Taskforce Selbstständigkeit“ mit SECO-Arbeitsdirektor Serge Gaillard und seinem Expertenteam.


Drei schnelle Massnahmen


Das sehr freundlich verlaufene Gespräch hat drei Haupterkenntnisse gebracht:

  • Das SECO wird zur Problematik der Scheinselbstständigkeit bei den zuständigen kantonalen Stellen umgehend eine Erhebung veranlassen, um gesichertes Zahlenmaterial zu erhalten. Wichtig ist dabei insbesondere die Aufteilung nach Branchen. Serge Gaillard hat ausdrücklich bestätigt, dass die schon heute vorhandenen Zahlen das vermehrte Auftreten von Scheinselbstständigkeit bestätigen.
  • Bis Ende August wird das SECO eine neue Weisung verfassen, die den Nachweis der selbstständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des geltenden Entsendegesetzes umfassend und klar definiert. Darin werden neu auch alle Unterlagen und Dokumente aufgezählt, welche die Selbstständigerwerbenden beim Einsatz in der Schweiz mitzuführen haben. Die Weisung wird den betroffenen Kreisen zur Vernehmlassung unterbreitet.
  • Der Bundesrat soll spätestens bis Ende September 2010 die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Gesamtarbeitsvertrages im Maler- und Gipsergewerbe verabschieden. Das SECO ist zuversichtlich, dass die Beschwerden der drei süddeutschen Handwerksverbände abgewiesen werden, die sich vor allem gegen die Einführung der Kaution richten. Die Verantwortlichen rechnen damit, dass der GAV planmässig am 1. Oktober 2010 in Kraft treten kann.


Ohnmacht nicht hinnehmen


Peter Baeriswyl (Direktor des Maler- und Gipserverbandes), zeigte sich erfreut über die erzielten Fortschritte. Er hielt zugleich fest, dass beim Hauptproblem eine schnelle Lösung nicht in Sicht sei: Wohl werde die Erkennung der Scheinselbstständigkeit bald einfacher werden, doch effiziente und griffige Massnahmen (z.B. Verweise von der Baustelle, Bussen und Bewilligungsentzug) bleiben weiterhin schwierig bis unmöglich. „Diese Ohnmacht wollen und können wir nicht hinnehmen“, betonte Baeriswyl.

Nationalrat Hans-Rudolf Gysin (Direktor Wirtschaftskammer Baselland), Hans-Peter Kaufmann (Direktor des Gebäudetechnikverbandes suissetec) und Daniel Borner (Direktor des Schreinermeisterverbandes) waren zudem enttäuscht, weil die bestehende, teils krasse Diskriminierung des heimischen Gewerbes ebenfalls erst durch langwierige Gesetzesänderungen eliminiert werden könne. Alle Mitglieder der Taskforce waren sich trotzdem einig, dass das SECO und die Kantone die nötigen Kompetenzen möglichst bald erhalten müssen.

 

Weitere Auskünfte
Peter Baeriswyl,
Direktor Schweiz. Maler- und Gipserunternehmer-Verband, Mobile 079 383 76 07
Patrick M. Lucca, Mediensprecher sgv, Tel 031 380 14 42, Mobile 079 464 38 59

 



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