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Agrarpolitik 2014 - 2017: Korrekturen nötig

01. Februar 2012

Medienmitteilung

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, der Dachverband der KMU und die grösste Wirtschaftsorganisation des Landes, steht zu einer produzierenden Landwirtschaft in der Schweiz und unterstützt grundsätzlich die vom Bundesrat heute vorgeschlagene Weiterentwicklung der Agrarpolitik. Korrekturen sind jedoch in zweifacher Hinsicht notwendig: Erstens müssen die Bauern durch weniger Regeln und Vorschriften eingeschränkt werden und zweitens braucht es gleich lange Spiesse zwischen der Landwirtschaft und dem Gewerbe.

Der Bundesrat hat es verpasst, dem Parlament eine Vorlage zu unterbreiten, die den Spielraum der Bauern für eine produzierende Landwirtschaft erhöht, sie von unnötigen Regeln und Vorschriften befreit und effiziente Strukturen fördert. So ist es unver­ständ­lich, dass das minimale Arbeitsaufkommen als Eintretensschwelle für den Bezug von Direktzahlungen in der Tal- und Hügelzone nicht wie ursprünglich vom Bundesrat vor­ge­schlagen von 0,25 auf 0,4 Standardarbeitskräfte (SAK) erhöht worden ist. Da die Erlöse kaum mehr gesteigert werden können, ist es umso wichtiger, die Kosten für die Land­wirtschaft zu senken, damit die Bauern angemessene Einkommen mit ihrem Kern­ge­schäft, der Produktion von Nahrungsmitteln, erzielen können. Hier sitzen die Bauern und die Gewerbetreibenden im gleichen Boot: Der sgv verlangt bekanntlich eine Senkung der Regulierungskosten bis ins Jahr 2018 um netto 10 Milliarden Franken oder 20 Prozent. Die Landwirtschaft ist aufgerufen, diese Deregulierungs­offen­sive, die auch in ihrem Interesse liegt, aktiv zu unterstützen.

Ebenso hat der Bundesrat die Chance verpasst, den Begriff der Wettbewerbs­neu­tra­li­tät zwischen Landwirtschaft und Gewerbe zu klären und die gewerbenahen Tätigkeiten der Bauern den gleichen Spielregeln zu unterstellen wie jenen der KMU-Wirtschaft. Damit werden die durch die unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben heute bestehenden Marktverzerrungen weitergeführt. Der sgv hat nichts gegen die para­land­wirtschaftlichen Tätigkeiten der Bauern einzuwenden, sofern dafür die gleichen Rahmenbedingungen wie für das Gewerbe gelten und von den betroffenen Gewerbebetrieben keine Einsprachen erhoben werden. Heute wird der Begriff der Wettbewerbs­neutra­li­tät allerdings zu eng gefasst; anstelle des unmittelbaren Einzugsgebietes sollte neu die wirtschaftliche Rele­vanz im Vordergrund stehen. Der sgv wird im Laufe der parlamentarischen Beratung entsprechende Anträge einbringen.

 
Weitere Auskünfte
Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 285 47 09
Rudolf Horber, Ressortleiter sgv, Tel. 031 380 14 34, Mobile 078 813 65 85


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