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Kartellgesetz: Zickzack-Kurs bringt Unsicherheit

10. Oktober 2011

Medienmitteilung

Mit der vom Bundesrat beabsichtigten Abkehr von den bisherigen Prinzipien im Kartell­recht würden Unternehmen zukünftig beweisen müssen, dass sie keine Preis- und Markt­ab­sprachen untereinander tätigen. Das so durch die Hintertüre eingeführte Kartell­verbot widerspricht der Bundes­ver­fassung und verursacht zusätzliche Regulie­rungs­kosten. Und vor allem: Der Bundesrat ändert ein Gesetz, das zur Zufriedenheit aller funktioniert!

Heute geht die Vernehmlassungsfrist für die Änderung des Artikels 5 im Kartellgesetz zu Ende. Die beabsichtigte Änderung kehrt die Beweislast zu Ungunsten der Unternehmen um und gibt der Wettbewerbskommission (WEKO) mehr Rechte. Nach der Gesetzes­än­de­rung sollte die WEKO imstande sein, besser als der Markt zu wissen, was effizient ist und was nicht. Das Brisante ist: noch in der ersten Jahreshälfte wollte der Bundesrat den gleichen Artikel lockern!

Der sgv lehnt diese Änderung in aller Entschiedenheit ab. Der grösste Wirtschafts­dach­ver­band der Schweiz ist für Wettbewerb und Verwaltungsökonomie. Das bestehende Kartellgesetz funktioniert sehr gut und daher besteht kein Handlungsbedarf, dieses zu ändern. Darüber hinaus schafft der stetige Meinungswandel Rechtsunsicherheit: Was vor einem halben Jahr noch als zu strikt empfunden wurde, kann nicht plötzlich zu lasch sein. Die Märkte brauchen für einen funktionierenden Wettbewerb Sicherheit bei den rechtlichen Rahmenbedingungen.

Der sgv setzt sich weiterhin für eine wettbewerbsorientierte Marktordnung ein, die Rechtssicherheit gewährleistet und möglichst wenig Regulierungskosten verursacht.

 
Weitere Auskünfte
Hans-Ulrich Bigler, Direktor, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 285 47 09
Henrique Schneider, Ressortleiter, Tel. 031 380 14 38, Mobile 079 237 60 82


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