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Scheinselbstständigkeit: sgv begrüsst Massnahmen des Bundesrats

23. September 2011

Medienmitteilung

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv ist erfreut, dass der Bundesrat ent­schieden gegen die Scheinselbstständigkeit vorgehen will und begrüsst die heutige Eröffnung der Vernehmlassung.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv kämpft seit langem gegen die Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit und insbesondere gegen die Tätigkeit von schein­selbst­ständigen Dienstleistern aus dem Ausland. Die Anzahl Arbeiter, die vorgeben, eine unabhängige Tätigkeit auszuüben, obwohl sie als Arbeitnehmer entlöhnt werden, hat vor allem in den Grenzregionen in den letzten Jahren markant zugenommen. Diese unlautere Konkurrenz bringt die Existenz zahlreicher KMU im Ausbaugewerbe in Gefahr.

Der sgv als grösster Dachverband der Schweizer Wirtschaft ist erfreut, dass der Bundesrat zwei Hauptanliegen zur Beseitigung der Scheinselbstständigkeit berück­sichtigt. Erstens sollen die Selbständigen verpflichtet werden, bestimmte Papiere auf sich zu tragen, die ihren Status belegen. Zweitens sollen Personen von den Baustellen weggewiesen werden können, wenn sie die verlangten Papiere nicht vorweisen können. Der sgv ist überzeugt, dass damit die wichtigsten Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich angegangen werden können.

 
Weitere Auskünfte
Hans-Ulrich Bigler, Direktor, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 285 47 09
Marco Taddei, Vizedirektor, Tel. 031 380 14 22, Mobile 079 776 80 67


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