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Personenfreizügigkeit: Die Vorteile überwiegen

26. Mai 2011

Medienmitteilung

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv nimmt mit Befriedigung Kenntnis vom 7. Bericht des Observatoriums zum Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, den das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO heute der Öffentlichkeit vorgestellt hat. Der Bericht belegt, dass die Schweizer Wirtschaft von der Zuwanderung mehrheitlich gut qualifizierter Arbeitskräfte profitiert hat.

Mit dem neusten Bericht zur den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit, den das SECO in Zusammenarbeit mir den Bundesämtern für Migration, Statistik und Sozialversicherung erarbeitet hat, sieht sich der Schweizerische Gewerbeverband sgv in seiner Politik bestärkt, welche den freien Personen-verkehr mit den Ländern der Europäischen Union seit dessen Einführung im Jahre 2002 unterstützte. Insbesondere erfreut ist der sgv, dass die neuste Analyse klar zeigt, dass durch Zuwanderung von grossmehrheitlich gut gebildeten Arbeitskräften keine Konkurrenz zu den einheimischen Fachkräften bedeutete sondern eine gute Ergänzung darstellt. Am meisten profitiert haben laut der Studie die Baubranche mit etwa 50 Prozent der Beschäftigten aus dem EU-Raum und das Hotel- und Gastgewerbe mit 40 Prozent.

Der sgv nimmt auch mit Befriedigung zur Kenntnis, dass sich die Öffnung des Arbeitsmarktes für die Sozialwerke als positiv erwiesen hat. Die Statistiken zeigten, dass die Beitragssummen von EU25-Staatsangehörigen zurzeit bedeutend höher seien als die Leistungen, die sie bezögen. Auch bewahrheitete sich die anfängliche Befürchtung nicht, dass die Personenfreizügigkeit zu einer massiven Zunahme der Anzahl ausländischer IV-Leistungsbezüger führe. So lag der Anteil der ALV-Leistungsbezüger aus EU/EFTA-Staaten selbst im Krisenjahr 2009 nur unwesentlich über den von ihnen bezahlten Lohnbeiträgen.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv nimmt auch von einzelnen negativen Nebeneffekten der Personenfreizügigkeit Kenntnis. Er ist besorgt über Klagen betreffend des zunehmenden Lohndrucks und vermehrter illegaler Tätigkeit von Schein­selbstständigen in den Grenzregionen. Er verlangt erneut, dass die zur Verfügung stehenden Mittel rigoros eingesetzt werden, um Missbräuche zu bekämpfen.

Für den sgv steht die Weiterführung der Personenfreizügigkeit nicht in Frage. Er erteilt denn auch den verschiedenen Initiativen, welche die Zuwanderung auf die eine oder andere Art beschränken wollen, eine klare Absage. Aktuelle Probleme wie die Wohnungsnot, Verkehrsüberlastungen oder Energieprobleme haben ihre Ursächlichkeit nicht in der Personenfreizügigkeit und dürfen deshalb auch nicht mit ihr verknüpft werden.
 
Weitere Auskünfte
Hans-Ulrich Bigler, Direktor, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 285 47 09
Marco Taddei, Vize-Direktor, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 776 80 67


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