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AHV: sgv schlägt stufenweise Anpassung des Rentenalters vor

14. Oktober 2010

sgv-Medienkonferenz

Zwei Wochen nach dem Scheitern der 11. AHV-Revision lanciert der Schweizerische Gewerbeverband sgv die Frage der Alter- und Hinterlassenen-Versicherung neu: Er schlägt vor, das bedeutendste Schweizer Sozialwerk über eine stufenweise Anpassung des Rentenalters finanziell auf gesunde Beine zu stellen. Beginnen soll dieser Anpassungsprozess 2018, abgeschlossen werden soll er 2030.
 

Mit der klaren Ablehnung der 11. AHV-Revision hat der Nationalrat den Weg geebnet, um die langfristigen Finanzierungsengpässe der AHV mit neuen Lösungsansätzen anzugehen. Dass das bedeutendste Schweizer Sozialwerk längerfristig auf eine gesunde finanzielle Basis gestellt werden muss, ist unbestritten. Die offiziellen Zahlen sprechen diesbezüglich eine klare Sprache. Das Bundesamt für Sozialversicherung selber rechnet damit, dass der vom Gesetz verlangte Deckungsgrad schon ab 2015 nur noch knapp erreicht werden kann, ab 2017 sinkt er gar deutlich unter das gesetzliche Erfordernis.
 

Die über sechsjährige Arbeit an der 11. AHV-Revision hat wieder einmal klar gemacht, dass in dieser Frage ein politischer Kompromiss nur schwerlich zu erreichen ist. In dieser Patt-Situation, die in Anbetracht der Parlamentswahlen im nächsten Herbst so schnell nicht vorbei sein dürfte, lanciert nun der sgv mit einem neuen Modell in die AHV-Debatte neu. Statt einer Erhöhung des Rentenalters in einem grossen Schritt, schlägt der sgv ein neues Modell für eine stufenweise Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre vor. Das Rentenalter soll Jahr für Jahr so festgelegt werden, dass die Bandbreite des Zieldeckungsgrades von 70- 80% einer Jahresausgabe nicht verlassen wird. „Das Bestechende an unserem Vorschlag ist, dass es in Phasen von hohen Überschüssen auch zu Rentenalterssenkungen kommen könnte“, sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler.
 

Der Vorschlag einer stufenweise Anhebung des Rentenalters über eine Dauer von 12 Jahren gründet auf der Überzeugung, dass die AHV nicht über Leistungskürzungen saniert werden kann, welche substantielle Einsparungen mit sich bringen würden. „Punktuell sind zwar Sparmassnahmen möglich“, erklärt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler, eine flächendeckende Rentenkürzung hingegen lehnt der sgv klar ab. „Eine Erhöhung des Rentenalters ist den Betroffenen zuzumuten“, meint Bigler, „schliesslich ist die grosse Mehrheit der Erwerbstätigen heute nicht nur fit und leistungsfähig, sondern auch leistungswillig.“
 

Aus der Sicht des sgv muss auch das Rentenalter der Frauen mittel- bis langfristig jenem der Männer angeglichen werden. Damit auch diese Anpassung nicht in allzu grossen Schritten erfolgen muss, schlägt der sgv vor, dass bei jeder Erhöhung des Rentenalters für Männer das Frauenrentenalter um einen zusätzlichen Monat angehoben wird. Mit 12 Anpassungsschritten ist damit das Ziel des geschlechtsneutralen Rentenalters erreicht.

 

KMU-Forum soll Regulierungskosten kontrollieren

Im vergangenen Mai hat der sgv an seinem Gewerbekongress in Lugano die Forderung erhoben, dass die Regulierungskosten, welche die Schweizer Wirtschaft mit rund 50 Milliarden belasten, bis ins Jahr 2018 um 10 Milliarden gesenkt werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, forderte der sgv die Schaffung eine Regulierungskosten-Messinstanz, welche die Aufgabe hat, Gesetzes- und Verordnungsvorlagen auf ihre Kostenneutralität zu prüfen, ähnlich wie dies heute im Umweltrecht mit den Umweltverträglichkeitsprüfungen bereits der Fall ist. Nun schlägt Nationalrat Bruno Zuppiger als Präsident des sgv vor, das 1998 gegründete KMU-Forum zu dieser Kontroll-Instanz umzufunktionieren. Zuppiger verlangt deshalb, dass die Verordnung, auf welcher das KMU-Forum basiert, angepasst und erweitert werden muss. Für Zuppiger ist klar: „Wirklich Sinn macht eine Kontroll-Instanz nur, wenn sie auch das Recht und die Kompetenz hat, Gesetzes- und Verordnungsvorlagen zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückzuweisen, wenn sie nicht kostenneutral sind.“  Ein entsprechender Vorschlag soll in nächster Zukunft dem neuen Vorsteher des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements, Bundesrat Johann Schneider-Ammann vorgelegt werden.
 

Ein dritter Standortfaktor, mit dem sich der sgv intensiv beschäftigt, sind die Gesundheitskosten, die seit der Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes im Jahre 1995 jährlich um fast 5% wachsen und damit nicht nur die Prämienzahler, sondern die KMU zunehmend mehr belasten. Es sei höchste Zeit, griffige Massnahmen zur Eindämmung des Kostenwachstums zu erlassen, erklärte Gewerbepräsident Bruno Zuppiger.

 

Gesundheits-Volksinitiative denkbar

In seiner Charta mit insgesamt 15 Forderungen hält der sgv ausdrücklich fest, dass das heutige Versicherungsobligatorium beibehalten werden muss. „Wir fordern keine radikalen Abstriche im Bereich des Grundleistungskatalogs“, sagt Bruno Zuppiger. Vielmehr plädiert der sgv dafür, dass das heutige Leistungsspektrum auf vergleichbarem Niveau beibehalten wird. Ferner sollen die Disparitäten zwischen Gesunden und Kranken, Jungen und Alten, Reichen und Armen sowie Männern und Frauen weiterhin in einem vernünftigen Rahmen ausgeglichen werden. „Wir wollen aber die kostspieligen Ineffizienzen in unserem heutigen Gesundheitssystem beseitigen“, meinte Zuppiger und kündigte an, dass in den nächsten Monaten ein verbandsinterner Handlungsplan erarbeitet werde, der konkrete Massnahmen zur Umsetzung der sgv-Charta zur Gesundheitspolitik enthaltet. Ziel sei es, die Mehrheit der sgv-Forderungen im Bereich der Gesundheitspolitik in einem Zeitraum von maximal fünf Jahren umzusetzen, betonte der Gewerbepräsident und schloss: „Sollte sich herausstellen, dass sich auf dem parlamentarischen Weg keine substantiellen Veränderungen in unserem Gesundheitswesen realisieren lassen, wird sich unser Vorstand eingehend mit der Lancierung einer Volksinitiative beschäftigen“.

 

Weitere Auskünfte

Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 285 47 06
Ruedi Christen,
Leiter Kommunikation und Redaktion,
Tel. 031 380 14 45, Mobile 079 317 24 09

 

 

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