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Schweizerischer Gewerbeverband sgv und Unia: Gemeinsam gegen Scheinselbstständigkeit und deutsche Einmischung

18. Juni 2010

sgv-Medienkonferenz

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Branchenverbände des Ausbaugewerbes und die Gewerkschaft Unia kämpfen gemeinsam gegen die Missbräuche bei der Personenfreizügigkeit. Sie verlangen zudem von den Behörden, dass sie sich gegen Druckversuche deutscher Verbände wehren, die im Herbst zum Chaos durch vertragslosen Zustand führen könnten.
 

An einer Medienorientierung kam es heute Freitag in Bern zu einer Premiere: Erstmals sassen Vertreter des sgv, der Berufsverbände und der Grossgewerkschaft Unia am gleichen Tisch als Verbündete. Dazu hatten sie auch allen Grund: Die Missbräuche der Personenfreizügigkeit durch EU-Ausländer nehmen im Ausbaugewerbe derart zu, dass viele Schweizer KMU ums Überleben kämpfen.
 

Jenseits der Schmerzgrenze

sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler betonte, dass der Gewerbeverband stets für die Bilateralen und die Personenfreizügigkeit eintrat. „Wir wollten dabei möglichst wenige und möglichst liberale Regulierungen. Aber wir machten auch immer klar, dass wir Missbräuche nicht dulden werden. Unsere KMU brauchen keine Privilegien und keinen Heimatschutz, sondern faire Rahmenbedingungen, die es allen Mitbewerbern ermöglichen, mit gleich langen Spiessen zu kämpfen.“ Jetzt sei jedoch die Schmerzgrenze erreicht, zumal die Missbräuche von deutscher Seite teilweise mit rechtlichen Interventionen legitimiert werden sollen. „Die herrschenden Missstände können und dürfen wir nicht tolerieren, denn es werden essenzielle Interessen unserer Mitglieder tangiert. Tausende von Arbeits- und Ausbildungsplätzen auf dem Spiel.“
 

Dumping und Betrug

Peter Baeriswyl, Direktor des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbandes (SMGV), zeigte anhand konkreter Beispiele auf, wie die Lücken in den Vorschriften vor allem von deutschen Entsendeten und „Ich-AGs“ ausgenützt werden. Sein Fazit: „Die deutschen Handwerker haben allen Grund, sich als Selbständige auszugeben. Sie wissen, dass wir ihren Status nicht kontrollieren können.“ Man habe kürzlich auf einer Baustelle scheinbar selbstständige deutsche Handwerker kontrolliert, die Nachtarbeit für 13 Euro die Stunde verrichteten, was rund 300 Prozent unter den Ansätzen des geltenden Gesamtarbeitsvertrages(GAV) liegt. Zuschläge für Überstunden und Sonntagsarbeit gab es ebenso wenig wie Sozialabgaben und Versicherungsbeiträge. „Diese unlautere Konkurrenz gefährdet die Existenz unserer Mitglieder. Und wir stehen daneben und schauen ohnmächtig zu“, hielt Baeriswyl nicht ohne Bitterkeit fest.
 

Unzulässige Einmischung

Von „massiver Rechtsungleichheit zulasten einheimischer Betriebe“ sprach Unia-Branchensekretär Albert Germann. Die Gewerkschaften hätten deshalb bei der Weiterentwicklung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit darauf gedrängt, in den Branchen-GAV eine obligatorische Kaution von 10 000 Franken einzuführen. Bei allen GAV, die vom Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt werden (AVE), müssten demnach auch ausländische Firmen und Selbstständige diese Kaution entrichten. Die Bestimmung ist allerdings den süddeutschen Nachbarn in den falschen Hals geraten. Nach der Publizierung des Antrags auf die AVE haben der Fachverband Ausbau und Fassade Baden sowie die Handwerkskammern von Konstanz und Freiburg i.B. in Bern Einsprachen deponiert.
 

Die Unia erachtet diese Einsprachen laut Germann als „unzulässige Einmischung in innerschweizerische Angelegenheiten“. Die Gewerkschaft erwartet vom zuständigen Volkswirtschaftsdepartement, dass „auf die Einsprachen nicht eingetreten wird und politisch eine klare Aussage zugunsten der Kaution erfolgt. Der Unia-Branchensekretär erinnerte an das bundesrätliche Versprechen: „Vergessen wir nicht, dass uns im Vorfeld zu den Volksabstimmungen zur Personenfreizügigkeit die Kaution als eines der wichtigsten Mittel gegen Lohndumping angeboten wurde. Ohne dieses Mittel hätte die Unia – und mit ihr auch etliche Arbeitgeberverbände – ihren Mitgliedern kaum ein Ja empfohlen.“
 

Der Ball liegt nun beim Bundesrat: „Wenn unsere Behörden nicht bald Klarheit schaffen, haben wir ab 1. Oktober das nackte Chaos und arbeitsrechtliche Anarchie“, fürchtet SMGV-Direktor Peter Baeriswyl Für Nichtverbandsmitglieder und EU-Ausländer gäbe es einen vertragslosen Zustand und entsprechend keine verbindlichen Mindestansätze für Löhne und Arbeitszeit.
 

sgv setzt Task force ein

Eine spezielle Task force, die sich aus Vertretern des sgv und der Branchenverbände zusammensetzt, wird ab nächster Woche eine schnelle Lösung anstreben. Gewerbedirektor Bigler nannte vier Massnahmen, die neben den Kautionen Vorrang haben:

  1. Das SECO arbeitet einen Katalog aus, der alle Dokumente auflistet, die Selbstständige zum Beweis ihres Status ab Beginn der Tätigkeit in der Schweiz zwingend auf sich tragen müssen.

  2. Beim Fehlen dieser Papiere müssen die Betroffenen sofort von ihrer Wirkungsstätte weggewiesen werden können.

  3. Dasselbe gilt, wenn sich klare Hinweise auf Scheinselbstständigkeit ergeben.
     

Gegenüber Scheinselbstständigen und Firmen, die sie beschäftigen, muss von Anfang an und nicht erst im Wiederholungsfall mit Bussen und Sperren hart durchgegriffen werden.

 

Weitere Auskünfte

Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv, Tel. 031 380 14 14, Mobile 079 285 47 09
Peter Baeriswyl, Direktor SMGV, Tel. 043 233 49 00
Albert Germann, Branchensekretär Unia, Tel. 044 295 15 25, Mobile 079 251 26 07

 

 

 

 

 
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