Hohes Einsparpotenzial bei Regulierungskosten in Deutschland
11. Juni 2010
Symposium der Bertelsmann Stiftung zu Bürokratieabbau und besserer Rechtsetzung
Die Messung von Regulierungskosten legt Einsparpotenziale für Staat, Wirtschaft und Bürger in Milliardenhöhe offen. Das geht aus einer Studie hervor, die der Schweizerische Gewerbeverband auf Basis des sogenannten „Regulierungskosten-Modells“ erstellt hat. Das Modell ist 2008 / 2009 von der Bertelsmann Stiftung entwickelt worden. Die Studie des Schweizerischen Gewerbeverbandes wurde jetzt auf einem Symposium der Bertelsmann Stiftung in Berlin vorgestellt. Die Regulierungskosten – also die Belastungen, die durch die Erfüllung rechtlicher Pflichten entstehen – könnten demnach zehn Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) oder sogar noch mehr umfassen.
Konkret gemessen wurden in der Studie die Regulierungskosten der schweizerischen Unternehmen in den Bereichen Arbeitsrecht / Arbeitssicherheit, Sozialversicherungen und Lebensmittelhygiene. Allein in diesen drei Bereichen summieren sich Regulierungskosten auf umgerechnet circa 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Hochgerechnet auf alle gesetzlichen Regelungen in der Schweiz hat der Schweizerische Gewerbeverband Regulierungskosten in Höhe von umgerechnet 35 Milliarden Euro ermittelt. Das entspricht zehn Prozent des schweizerischen BIP von rund 350 Milliarden Euro. Käme Deutschland nur auf die Hälfte dieses Regulierungskostenniveaus, würde die Belastung des Staates, der Wirtschaft und der Bürger durch die Erfüllung rechtlicher Pflichten jährlich 120 Milliarden Euro ausmachen (fünf Prozent des deutschen BIP). Hier sehen die Experten hohes Sparpotenzial.
Die Bundesregierung hat schon 2006 mit der Messung der sogenannten Bürokratiekosten begonnen. Das sind Kosten aufgrund gesetzlicher Informationspflichten, wie zum Beispiel Melde- oder Antragspflichten. Pro Jahr betrugen die Bürokratiekosten bisher circa 48 Milliarden Euro. Rund 15 Prozent oder 7 Milliarden Euro hiervon sind bereits abgebaut worden. Bis Ende 2011 sollen insgesamt 25 Prozent oder 12 Milliarden Euro eingespart werden. Darüber hinaus plant die Bundesregierung eine Erweiterung des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ auf die Messung aller finanziellen und zeitlichen Belastungen, die durch die Erfüllung bundesrechtlicher Normen anfallen. Neben Informationspflichten zählen hierzu beispielsweise auch Investitions- oder Qualifikationspflichten.
Auf dem Symposium der Bertelsmann Stiftung haben am 7. Juni 2010 rund 80 Teilnehmer aus Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft über die geplante Erweiterung des Programms „Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung“ der Bundesregierung diskutiert. Neben der Messung von Regulierungskosten ging es dabei auch um die Befristung von Gesetzen, die laut Koalitionsvertrag von CDU,
CSU und FDP in Zukunft verstärkt zu prüfen ist.
Kontakt:
Henrik Riedel, Bertelsmann Stiftung (Telefon: +49 5241 81 81266)
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