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EKR-Vorschläge: Unnötige Regulierung

23. Februar 2010

Medienmitteilung

Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR tut sich einmal mehr durch fragwürdigen Aktivismus hervor: Sie will das Diskriminierungsverbot neu auch im Privat- und Verwaltungsrecht festschreiben. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wendet sich entschieden gegen derart unnötige Eingriffe in die Vertragsfreiheit.
 

Vertragsfreiheit bedeutet, mit jemandem einen Vertrag einzugehen oder eben auch nicht. Diese Freiheit ist besonders im Arbeitsrecht von grosser Bedeutung. Es geht nicht an, dass der Gesetzgeber den Unternehmen vorschreibt, wen sie anstellen sollen. Das relativ flexible Arbeitsrecht der Schweiz ist einer der wichtigsten Standortvorteile unseres Landes und darf auf keinen Fall eingeschränkt werden.
 

In ihrer heutigen Medienmitteilung empfiehlt die EKR dem Gesetzgeber, privat- und arbeitsrechtliche Verbote rassistischer Benachteiligung zur Bekämpfung der Diskriminierung zwischen Privaten zu erlassen. Zu diesem Zweck möchte sie Beratungsstrukturen, Ombudsstellen und Schlichtungsstellen stärken beziehungsweise aufbauen. Das heisst im Klartext: Noch mehr Bürokratie, noch weniger Freiraum für die Unternehmen.

 

Weitere Auskünfte

Rudolf Horber, Chefökonom sgv, Tel. 031 380 14 34, Mobile 078 813 65 85

 

 

 

 
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