Warum wir die Personenfreizügigkeit unbedingt brauchen
05. Januar 2009
Referat von Nationalrat Edi Engelberger,
Präsident Schweizerischer Gewerbeverband sgv
Am 8. Februar 2009 steht der mit Abstand wichtigste Urnengang dieses Jahres an: Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger entscheiden formell über die Ausweitung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder Rumänien und Bulgarien. Tatsächlich wird aber darüber entschieden, ob die Schweiz den bilateralen Weg fortsetzt oder kündigt. Für unsere Wirtschaft und für das künftige Wohl unseres Landes steht enorm viel auf dem Spiel.
Angesichts der Wichtigkeit der bilateralen Verträge wäre es besonders nötig, wenn der Abstimmungskampf von allen Beteiligten mit einem Minimum an Fairness geführt würde. Leider ist das pure Gegenteil der Fall, die Gegner des freien Personenverkehrs scheuen sich nicht, in ihrer Angstmacher-Kampagne zu puren Unwahrheiten zu greifen. Meine Damen und Herren, ich bin jetzt beinahe 50 Jahre politisch aktiv, doch ich habe nur selten eine derart unverschämte Manipulation erlebt!
Den bisherigen Gipfel der Lügenkampagne stellt sicherlich das Inserat des Gegnerkomitees dar, das in den vergangenen Tagen in allen grossen Zeitungen erschienen ist. Darin werden zehn Hauptgründe für ein Nein zum so genannten „Personenfreizügigkeitspäckli“ aufgeführt, die allesamt erstunken und erlogen sind. Lassen Sie mich diese zehn Punkte genauer unter die Lupe nehmen.
Ein Nein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf Rumänien und Bulgarien hätte verheerende Folgen: Bei einem Nein zur Personenfreizügigkeit fallen alle Verträge der Bilateralen I dahin. Dann stehen wir vor einem Scherbenhaufen. Es liegt in unserem ureigenen Interesse, den bilateralen Weg fortzusetzen. Weil die Bilateralen Abkommen I ein untrennbares Ganzes sind, das auf alle EU-Staaten angewendet wird, muss der Souverän der Weiterführung und der Ausdehnung der Personenfreizügigkeit zustimmen. Die Drohung mit dem Wegfall der gesamten Bilateralen I ist wirklich ernst gemeint. Sollten die Stimmberechtigten die Personenfreizügigkeit ablehnen, heisst das: Die Schweiz kündigt die Bilateralen I. Das wäre das Ende des bewährten und vom Schweizervolk immer wieder bejahten bilateralen Wegs.
Der Preis dafür wäre hoch. Die Gegner, die wider besseren Wissens behaupten, man könne dann einfach wieder verhandeln, machen eine grundlegende Fehlüberlegung. Durch ein Nein wäre die Verhandlungsposition der Schweiz nachhaltig geschwächt. Der EU würde das gefallen. Wir kämen in die Rolle der Bittstellerin – und das wäre eine denkbar schlechte Position. Der Druck auf die Schweiz würde in sehr vielen Bereichen massiv zunehmen – etwa beim Alpentransitverkehr und der Zulassung von 60-Tonnen-Lastwagen, beim Bankkundengeheimnis oder bei den kantonalen Steuerregimes. Die Gegner sehen in ihrem Nein auch eine Ablehnung von EU-Erpressungen. Tatsächlich ist es umgekehrt: Erst ein Nein an der Urne würde unser Land wirklich erpressbar machen.
Ebenfalls ins Reich der Lügen gehört das Argument, dass ein Nein zu keinem Arbeitsplatzverlust führen würde. Tausende Arbeitsplätze in der Schweiz sind auch in konjunkturell schwächeren Zeiten vom Exportgeschäft mit der EU abhängig. Das betrifft nicht nur die exportierenden Unternehmen. Denn wenn die Aufträge im Export laufen, läuft es auch bei den Subunternehmern, Zulieferern und im Gewerbe. In den vergangenen drei Jahren konnten umgerechnet über 200 000 neue Vollzeitstellen geschaffen werden. Damit diese erhalten bleiben können, braucht die Schweiz unbedingt die bilateralen Verträge.
Wer den Teufel einer unkontrollierten Einwanderung an die Wand malt und die Gefahr von tieferen Löhnen und steigender Ausländerkriminalität, Aushöhlung der AHV und Plünderung der Arbeitslosenkasse beschwört, der liegt ebenso falsch. Die Freizügigkeit erleichtert die Wohnsitznahme und Arbeitsaufnahme von Eidgenossen in der EU und umgekehrt. Diese Öffnung geschieht jedoch auch mit den neuen Ländern schrittweise und kontrolliert. Die Schweiz hat bei der Personenfreizügigkeit eine schrittweise Öffnung ausgehandelt. Während der langjährigen Übergangsfrist gelten weiterhin Kontingente, die Bevorzugung von einheimischen Arbeitskräften sowie vorgängige Kontrollen der Lohn- und Arbeitsbedingungen. Die volle Personenfreizügigkeit tritt nicht vor 2019 in Kraft.
Die Freizügigkeit gilt weder für Arbeitslose noch für Sozialhilfebezüger. Das schliesst Sozialtourismus aus. Nur EU-Bürger, die über einen gültigen Arbeitsvertrag verfügen, selbstständig erwerbend oder finanziell unabhängig sind, können in die Schweiz kommen. So stützen sie sogar unsere AHV. EU-Bürger zahlen mehr Sozialbeiträge in die AHV ein, als sie Renten beziehen. Das Prinzip der kontrollierten Freizügigkeit funktioniert: Seit 2002 haben weder Masseneinwanderung aus Niedriglohnländern noch Lohndumping stattgefunden. Das Gegenteil trifft zu, die niedrigsten Löhne sind sogar stärker gestiegen als der Durchschnitt. Kriminalität wird ebenso wenig toleriert. Die Sicherheit ist durch die im Jahr 2008 verschärften Rückübernahmeabkommen gewährleistet. Wer Ängste vor einer Invasion krimineller rumänischer Roma schürt, der sollte sich bewusst sein, dass auch die Slowakei – EU-Mitglied seit 2004 – eine grosse und nicht unproblematische Roma-Minderheit hat. Wir haben trotz der Freizügigkeit davon in den vergangenen fünf Jahren nichts gespürt.
Lassen Sie mich zusammenfassen: Bei näherer Betrachtung erweisen sich die zehn Hauptgründe für ein Nein als pure Propaganda unverantwortlicher Angstmacher. Ich setze mich voll für ein Ja zum bilateralen Weg ein, weil eine Ablehnung verheerende Folgen für unser Land hätte. Das Ansehen der Schweiz im Ausland würde enorm leiden, das unschöne Bild des unsolidarischen helvetischen Rosinenpickers würde sich noch breiter machen. Die Exporte würden durch den erschwerten Zugang zum EU-Markt massiv sinken, unser Finanzplatz geriete durch das Rütteln am Bankkundengeheimnis noch mehr in Bedrängnis und die Karten im Steuerstreit würden zu Ungunsten der Schweiz neu gemischt.







