Kurzarbeitsentschädigung: sgv lehnt weitere Verlängerung entschieden ab

08. Februar 2010

Medienmitteilung

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv spricht sich entschieden gegen die Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung aus. Angesichts der massiven Verschuldung der Arbeitslosenversicherung kann es nicht angehen, deren Leistungskatalog abermals auszuweiten.
 

Bloss weil einige wenige Betriebe mit dem Gedanken spielen, allenfalls länger als 18 Monate Kurzarbeitsentschädigung in Anspruch zu nehmen, prüft der Bundesrat eine Aufstockung der Bezugsdauer auf 24 Monate. Dies lehnt der sgv in seiner Vernehmlassungsantwort zuhanden des Seco mit Nachdruck ab. Zweck der Kurzarbeitsentschädigung ist es, den Betrieben ein Instrument zu geben, um einen vorübergehenden Arbeitsrückgang ohne Entlassungen zu überbrücken. Nach Ablauf von 18 Monaten kann wohl kaum noch von einem vorübergehenden Arbeitsrückgang gesprochen werden, weshalb der sgv eine weitere Verlängerung als system- und gesetzeswidrig erachtet.

Die ablehnende Haltung des sgv wird auch durch drei Studien der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF) über frühere Wirtschaftsabschwünge gestützt, die dem Instrument der Kurzarbeit schlechte Noten austeilen (kleine Wirkung, hohe Mitnahmeeffekte). So überrascht es nicht, dass es gemäss den dem sgv vorliegenden Zahlen schweizweit bloss rund 20 Betriebe gab, die Anfang Dezember 2009 Kurzarbeitsentschädigung von mehr als 12 Monaten beansprucht haben. Abgesehen von diesen Einzelfällen gibt es keinen ausgewiesenen Bedarf nach einer weiteren Verlängerung. Die Erfahrung zeigt, dass die wenigsten Betriebe von der Kurzarbeitsentschädigung ohne Unterbrüche Gebrauch machen. Den heutigen Anspruch von 18 Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erachten wir deshalb bereits als sehr grosszügig.

Mit einer erneuten Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung würde konjunkturpolitisch ein falsches Signal ausgesendet. Obwohl mit weiterhin steigenden Arbeitslosenzahlen zu rechnen ist, dürfen wir feststellen, dass der Glaube an den Aufschwung allmählich wieder zu greifen beginnt. Vor diesem Hintergrund würde ein Entscheid zur Verlängerung der Kurzarbeitsentschädigung unnötig Unsicherheiten schüren. Die Konsumentenstimmung könnte negativ beeinflusst werden, was sich letztendlich kontraproduktiv auswirken würde.

 
Weitere Auskünfte

Hans-Ulrich Bigler, Direktor sgv, Mobile 079 285 47 09

 

 

 

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